Grundstück verkaufen am Bodensee – Mayr Immobilien übernimmt den Verkauf
Sie möchten ein Baugrundstück, ein Grundstück mit Altbestand oder eine größere Fläche am Bodensee verkaufen? Mayr Immobilien übernimmt die Bewertung, bereitet die notwendigen Unterlagen vor, spricht passende Käufer an und begleitet Sie bis zum Notartermin.
Dabei wird Ihr Grundstück nicht einfach mit einem Quadratmeterpreis ins Internet gestellt. Vor dem Verkauf prüfen wir, welches Potenzial tatsächlich vorhanden ist: Bebaubarkeit, Teilungsmöglichkeit, Erschließung, Zufahrt, Grundstückszuschnitt und die passende Käufergruppe. Erst daraus entsteht eine Verkaufsstrategie, die zum Grundstück und zur Lage passt.
Kurzantwort: Mayr Immobilien verkauft Grundstücke im Bodenseekreis und am östlichen Bodensee an private Bauherren, vorgemerkte Kaufinteressenten, Nachbarn, Investoren oder Bauträger. Vor Beginn der Vermarktung klären wir den realistischen Grundstückswert, die Nutzungsmöglichkeiten und die sinnvollste Ansprache. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.
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Wir verkaufen Ihr Grundstück am Bodensee
Beim Grundstücksverkauf entscheidet nicht allein die Fläche. Entscheidend ist, was ein Käufer auf dieser Fläche verwirklichen kann und welche Risiken er einkalkulieren muss.
Mayr Immobilien übernimmt für Eigentümer den gesamten Verkaufsprozess:
- Besichtigung und Aufnahme des Grundstücks vor Ort
- Einschätzung von Lage, Zuschnitt und Nutzungspotenzial
- Prüfung vorhandener Unterlagen
- Einordnung des Bodenrichtwerts
- Entwicklung eines realistischen Angebotspreises
- Auswahl der passenden Käufergruppe
- professionelle Präsentation des Grundstücks
- gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten
- Abstimmung mit privaten Bauherren, Nachbarn und Bauträgern
- Prüfung der Kaufinteressenten
- Begleitung der Verhandlungen
- Vorbereitung des Notartermins
Der Ausgangspunkt ist immer das konkrete Grundstück. Eine kleine, klar bebaubare Fläche kann für eine Familie attraktiver sein als ein großes Grundstück mit schwieriger Zufahrt. Ein älteres Haus kann für den klassischen Hauskäufer interessant sein – oder vor allem wegen des Grundstücks und einer möglichen Neubebauung.
Auch ein schneller Direktverkauf ist nicht automatisch die beste Lösung. Bei geeigneten Grundstücken vergleichen wir, ob ein privater Bauherr, ein Nachbar, ein Investor oder ein Bauträger voraussichtlich den besseren Preis und die größere Abschlusssicherheit bietet.
Ein Beispiel aus der Region ist ein bereits vermitteltes großzügiges Baugrundstück im Herzen von Langenargen. Weitere erfolgreich vermittelte Immobilien finden Sie unter ➡️ Referenzen von Mayr Immobilien.
Welche Grundstücke verkauft Mayr Immobilien?
Wir betreuen nicht nur klassische, sofort bebaubare Bauplätze. Auch Grundstücke mit Altbestand, große Gärten, Hinterliegerflächen oder Grundstücke mit ungeklärtem Entwicklungspotenzial können für Käufer interessant sein.
| Grundstücksart | Mögliche Käufer | Worauf es beim Verkauf ankommt |
|---|---|---|
| Unbebautes Baugrundstück | Private Bauherren und Familien | Baurecht, Erschließung, Zuschnitt und Baukosten |
| Grundstück mit Altbestand | Eigennutzer, Investoren oder Bauträger | Sanierung, Abrisskosten und Neubaupotenzial |
| Großes Grundstück | Bauträger, Investoren oder mehrere Familien | Teilbarkeit, Zufahrt und mögliche Wohneinheiten |
| Teilfläche eines Gartens | Nachbarn oder private Bauherren | Vermessung, eigene Zufahrt und Leitungsführung |
| Hanggrundstück | Individualisten, Architekten oder Projektentwickler | Gefälle, Gründung, Stützwände und Erschließung |
| Grundstück ohne gesichertes Baurecht | Nachbarn, langfristige Investoren oder Entwickler | Bauvoranfrage und planungsrechtliche Einordnung |
| Grundstück aus einem Nachlass | Eigennutzer, Bauträger oder Kapitalanleger | Einigkeit der Erben, Wert und Verkaufszeitpunkt |
Besonders interessant sind häufig Grundstücke ab etwa 500 Quadratmetern, auf denen zusätzlicher Wohnraum entstehen könnte. Eine feste Mindestgröße gibt es jedoch nicht. In guten Lagen kann auch eine kleinere Fläche sinnvoll vermarktet werden.
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Der Grundstücksmarkt am Bodensee ist nicht überall gleich
Ein pauschaler Quadratmeterpreis für „den Bodensee“ führt fast immer zu einer falschen Einschätzung. Zwischen einer seenahen Lage in Langenargen, einem Grundstück in einem Friedrichshafener Teilort und einer Hanglage oberhalb von Lindau können erhebliche Unterschiede bestehen.
Langenargen, Kressbronn und Eriskirch
In den Gemeinden am nördlichen Seeufer treffen eine begrenzte Zahl verfügbarer Bauflächen und eine beständige Nachfrage aufeinander. Seenähe, ruhige Wohnstraßen und kurze Wege zum Ortskern sind gefragt. Gleichzeitig müssen mögliche Einschränkungen durch Grundstückszuschnitt, Hochwasser, Grundwasser, Schutzbereiche oder bestehende Nachbarbebauung genau geprüft werden.
Ein Grundstück in zweiter oder dritter Reihe kann sehr attraktiv sein, wenn Zufahrt und Leitungsrechte gesichert sind. Ohne eine klare Erschließung kann dieselbe Fläche dagegen nur schwer finanzierbar sein.
Friedrichshafen, Ailingen und das nähere Umland
Im Raum Friedrichshafen ist nicht nur die Entfernung zum See wichtig. Arbeitsplatznähe, Verkehrsanbindung, Schulen, Nahversorgung und die Erreichbarkeit größerer Arbeitgeber beeinflussen die Nachfrage ebenfalls.
Größere Grundstücke mit Altbestand können hier für eine Nachverdichtung interessant sein. Ob tatsächlich mehrere Wohneinheiten, ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus möglich sind, hängt jedoch vom Bebauungsplan oder von der vorhandenen Umgebungsbebauung ab.
Verkehrslärm, Flugverkehr und stark befahrene Straßen müssen bei der Preisfindung ebenso berücksichtigt werden wie eine gute Anbindung. Schon innerhalb eines Stadtteils können wenige Straßen einen spürbaren Unterschied ausmachen.
Tettnang und Meckenbeuren
Im Hinterland des Bodensees suchen viele Familien nach Grundstücken, die mehr Fläche bieten als unmittelbar am See. Gute Verbindungen nach Friedrichshafen, Ravensburg und in die umliegenden Gewerbegebiete können die Nachfrage stärken.
Für den Preis zählen hier besonders die konkrete Wohnlage, die Entfernung zu Hauptverkehrsstraßen, der Grundstückszuschnitt und die Frage, ob zusätzliche Bebauung möglich ist.
Lindau, Nonnenhorn, Wasserburg und Bodolz
Am bayerischen Bodenseeufer spielen Hanglage, Aussicht und Ausrichtung häufig eine große Rolle. Ein Blick auf den See kann den Wert erhöhen, muss aber aus den tatsächlich möglichen Aufenthaltsräumen und nicht nur vom oberen Grundstücksrand bestehen.
Bei Hanggrundstücken können Erdarbeiten, Stützwände, Zufahrt und Entwässerung erhebliche zusätzliche Baukosten verursachen. Diese Kosten kalkulieren erfahrene Käufer früh ein.
Hinzu kommt eine regionale Besonderheit: Im Tätigkeitsgebiet von Mayr Immobilien liegen Grundstücke sowohl in Baden-Württemberg als auch in Bayern. Bodenrichtwerte, Baulasten und bestimmte Auskünfte werden deshalb über unterschiedliche Behörden und Portale abgerufen.
Was ist Ihr Grundstück am Bodensee wert?
Der Wert eines Grundstücks beginnt beim Bodenrichtwert, endet dort aber nicht.
Für Grundstücke im Bodenseekreis und im baden-württembergischen Teil des Tätigkeitsgebiets können Eigentümer die amtlichen Richtwertzonen über ➡️ BORIS-BW abrufen. Für Lindau, Nonnenhorn, Wasserburg und Bodolz steht das bayerische Portal ➡️ Bodenrichtwerte Bayern zur Verfügung.
Der dort angezeigte Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für eine bestimmte Zone und ein Grundstück mit festgelegten Eigenschaften. Ihr eigenes Grundstück kann davon deutlich abweichen.
Diese Faktoren verändern den erzielbaren Verkaufspreis
- zulässige Art und Größe der Bebauung
- Grundstücksbreite und Grundstückstiefe
- ebene Fläche oder Hanglage
- gesicherte öffentliche oder private Zufahrt
- vorhandene Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüsse
- mögliche Grundstücksteilung
- Baulasten und Grundbuchrechte
- Leitungs- und Wegerechte
- Altbestand und mögliche Abrisskosten
- Altlasten oder frühere gewerbliche Nutzung
- Hochwasser- oder Schutzgebiete
- Aussicht, Besonnung und Ausrichtung
- Lärm und sonstige Immissionen
- aktuelle Nachfrage der passenden Käufergruppe
Ein Grundstück mit 900 Quadratmetern ist nicht automatisch mehr wert als eine Fläche mit 650 Quadratmetern. Kann auf der kleineren Fläche klar und wirtschaftlich gebaut werden, während die größere Fläche schmal, steil oder schlecht erschlossen ist, kann die kleinere Fläche für Käufer interessanter sein.
Deshalb verbinden wir die amtlichen Ausgangsdaten mit der konkreten Nutzungsmöglichkeit und dem tatsächlichen Käuferinteresse.

Bebaubarkeit vor dem Verkauf klären
Die wichtigste Frage eines Käufers lautet selten: „Wie groß ist das Grundstück?“ Sie lautet: „Was darf ich hier bauen?“
Die Antwort kann sich aus unterschiedlichen Grundlagen ergeben:
- einem rechtskräftigen Bebauungsplan
- der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung
- einer bestehenden Baugenehmigung
- einer Bauvoranfrage
- besonderen Satzungen der Gemeinde
- einer Lage im Außenbereich
- eingetragenen Baulasten oder Rechten
Ein Bebauungsplan kann unter anderem festlegen, welche Gebäudeart zulässig ist, wie viele Geschosse gebaut werden dürfen, welche Dachform vorgesehen ist und welche Abstände oder Baugrenzen gelten.
Besteht kein Bebauungsplan, kann sich die Zulässigkeit innerhalb eines bebauten Ortsteils nach der Umgebungsbebauung richten. Daraus lässt sich aber nicht automatisch ableiten, dass jede gewünschte Planung genehmigt wird. Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Baurechtsbehörde.
Bei einem größeren Grundstück kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Schon die belastbare Aussicht auf ein Doppelhaus, zwei Baukörper oder mehrere Wohnungen kann den Käuferkreis und den erzielbaren Preis verändern.
Mayr Immobilien ersetzt keine baurechtliche Fachprüfung. Wir erkennen jedoch früh, welche Fragen für den Verkauf entscheidend sind, welche Unterlagen fehlen und wann eine Abstimmung mit Architekt, Gemeinde oder Baurechtsamt sinnvoll ist.
So verkauft Mayr Immobilien Ihr Grundstück
1. Persönliches Erstgespräch
Zunächst klären wir, warum Sie verkaufen möchten, welche zeitlichen Vorstellungen bestehen und ob bereits Unterlagen oder Preisvorstellungen vorliegen.
2. Grundstückstermin vor Ort
Wir sehen uns Zufahrt, Umgebung, Topografie, Nachbarbebauung, Ausrichtung und mögliche Besonderheiten direkt an. Gerade beim Grundstück lässt sich vieles nicht zuverlässig anhand eines Kartenausschnitts beurteilen.
3. Prüfung von Wert und Potenzial
Bodenrichtwert, Vergleichsangebote und Grundstücksgröße sind nur der Anfang. Hinzu kommen Bebaubarkeit, Teilungsmöglichkeit, Erschließung, Rechte, Altbestand und die voraussichtliche Käufergruppe.
4. Verkaufsstrategie festlegen
Je nach Grundstück kommen unterschiedliche Wege infrage:
- öffentliche Vermarktung an private Käufer
- direkte Ansprache vorgemerkter Interessenten
- gezielte Ansprache von Bauträgern
- Angebot an benachbarte Eigentümer
- diskreter Verkauf ohne öffentliche Anzeige
Ein offenes Bieterverfahren ist nicht für jedes Grundstück sinnvoll. Genauso wenig sollte eine interessante Entwicklungsfläche vorschnell an den ersten Interessenten verkauft werden.
5. Grundstück verständlich präsentieren
Ein gutes Grundstücksexposé zeigt nicht nur Fotos und Quadratmeter. Es erklärt die Lage, Erschließung, vorhandene Rechte, mögliche Nutzung und bekannte Grenzen.
Drohnenaufnahmen, Lagepläne und aussagekräftige Bilder helfen Käufern, die Fläche richtig einzuordnen. Gleichzeitig dürfen mögliche Probleme nicht verschwiegen oder schöngeredet werden.
6. Käufer prüfen und Verhandlungen führen
Wir klären, ob der Interessent das Grundstück tatsächlich kaufen und sein Vorhaben finanzieren kann. Bei Projektentwicklern und Bauträgern prüfen wir außerdem, ob lange Prüf- oder Rücktrittsfristen verlangt werden.
7. Kaufvertrag und Notartermin
Nach der Einigung stimmen wir die notwendigen Angaben mit dem Notariat ab, begleiten offene Fragen und bleiben bis zur Übergabe Ansprechpartner.
Diese Unterlagen werden benötigt
Nicht jedes Dokument muss bereits beim ersten Gespräch vorliegen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto sicherer kann das Grundstück jedoch angeboten werden.
Regelmäßig benötigt werden:
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte oder amtlicher Lageplan
- Bebauungsplan, falls vorhanden
- Angaben zur Erschließung
- Baulastenauskunft
- Informationen zu Wegerechten und Leitungsrechten
- vorhandene Bauvoranfragen oder Baugenehmigungen
- Teilungs- oder Vermessungsunterlagen
- Auskunft zu Altlasten, falls erforderlich
- Unterlagen zum vorhandenen Gebäude
- bestehende Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge
Fehlende Unterlagen sind kein Grund, den Verkauf aufzuschieben. Sie sollten aber vor der eigentlichen Vermarktung beschafft oder zumindest eindeutig benannt werden.
Grundstück mit Altbestand, Teilung oder Erbengemeinschaft verkaufen
Grundstück mit altem Haus
Ein älteres Gebäude sollte nicht automatisch als wertloser Abrissfall behandelt werden. Manche Käufer möchten sanieren, andere suchen ausschließlich die Fläche für einen Neubau.
Wir prüfen deshalb beide Möglichkeiten. Ist das Haus noch sinnvoll nutzbar, kann ein klassischer ➡️ Hausverkauf am Bodensee vorteilhafter sein. Steht dagegen das Entwicklungspotenzial im Vordergrund, wird das Angebot als Grundstück mit Altbestand positioniert.
Grundstück teilen und nur einen Teil verkaufen
Große Gärten und weitläufige Grundstücke bieten manchmal die Möglichkeit, eine Teilfläche zu verkaufen und das eigene Haus zu behalten. Dafür müssen unter anderem Zufahrt, Abstandsflächen, Leitungen und der neue Grenzverlauf funktionieren.
Vor einer Vermessung sollte geprüft werden, ob die geplante Teilfläche tatsächlich eigenständig bebaubar und wirtschaftlich verkäuflich ist.
Grundstück aus einem Nachlass
Bei mehreren Erben muss die Verkaufsentscheidung abgestimmt werden. Zusätzlich spielen Anschaffungszeitpunkt, mögliche Steuerfolgen und die Frage eine Rolle, ob ein Miterbe das Grundstück übernehmen möchte.
Weitere Informationen finden Sie unter ➡️ geerbte Immobilie verkaufen.
Grundstück diskret verkaufen
Nicht jeder Eigentümer möchte, dass Nachbarn oder ein großer Kreis von Interessenten frühzeitig vom Verkauf erfahren. Bei geeigneten Flächen ist eine gezielte Vermarktung an ausgewählte Käufer möglich.
Mehr dazu: ➡️ Off-Market-Verkauf am Bodensee.
Wann ist der Grundstücksverkauf steuerfrei?
Bei Grundstücken im Privatvermögen kann ein Verkaufsgewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich ist grundsätzlich § 23 Einkommensteuergesetz.
Bei einem unbebauten Grundstück greift die Ausnahme für eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken normalerweise nicht in derselben Weise wie bei einem selbst bewohnten Haus.
Bei geerbten Grundstücken kann für die Frist der frühere Anschaffungszeitpunkt des Erblassers entscheidend sein. Wurde das Grundstück geteilt, aus einem größeren Grundstück herausgelöst oder gehörte es zu einem Betrieb, können weitere steuerliche Fragen entstehen.
Vor dem Verkauf sollte steuerlicher Rat eingeholt werden, wenn:
- der Erwerb weniger als zehn Jahre zurückliegt
- das Grundstück geerbt oder verschenkt wurde
- nur eine Teilfläche verkauft wird
- das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört
- bereits mehrere Grundstücke verkauft wurden
- innerhalb der Familie deutlich unter Marktwert verkauft werden soll
Mayr Immobilien kann auf mögliche Prüfpunkte hinweisen. Die verbindliche steuerliche Beurteilung übernimmt ein Steuerberater.
Diese Fehler kosten beim Grundstücksverkauf Geld
Besonders häufig erleben wir, dass Eigentümer den Angebotspreis ausschließlich aus dem Bodenrichtwert ableiten. Ebenso problematisch ist es, mit ungeklärter Bebaubarkeit zu starten und erst während der Vermarktung nach Unterlagen zu suchen.
Weitere typische Fehler sind:
- ein Bauträgerangebot ohne Marktvergleich annehmen
- private Bauherren und Projektentwickler gleich ansprechen
- schwierige Zufahrt oder Hanglage verschweigen
- mögliche Teilbarkeit nicht prüfen
- Altbestand ohne Vergleich als reines Abrissobjekt anbieten
- Rechte und Belastungen erst kurz vor dem Notartermin klären
- unrealistisch hoch starten und den Preis mehrfach reduzieren
- Kaufinteressenten ohne Finanzierungsnachweis reservieren
Ein Grundstück erzielt nicht deshalb einen guten Preis, weil der Angebotspreis möglichst hoch angesetzt wurde. Ein gutes Ergebnis entsteht, wenn Potenzial, Risiken, Käufergruppe und Preis zusammenpassen.
Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf am Bodensee
Verkauft Mayr Immobilien auch unbebaute Grundstücke?
Ja. Wir vermitteln unbebaute Baugrundstücke, Grundstücke mit Altbestand, größere Flächen mit Teilungspotenzial und besondere Grundstücke in Hang- oder Hinterliegerlage.
Kauft Mayr Immobilien mein Grundstück selbst?
Mayr Immobilien ist mit der Bewertung und Vermittlung Ihres Grundstücks beauftragt. Wir suchen den passenden Käufer und vergleichen je nach Grundstück private Bauherren, Nachbarn, Investoren und Bauträger, statt die Fläche ungeprüft an einen einzelnen Abnehmer weiterzugeben.
Wie lange dauert ein Grundstücksverkauf?
Ein klar bebaubares und marktgerecht angebotenes Grundstück kann zügig verkauft werden. Fehlen Unterlagen oder müssen Bebaubarkeit, Teilung oder Erschließung geklärt werden, dauert die Vorbereitung länger. Eine seriöse Dauer lässt sich erst nach Prüfung des Grundstücks nennen.
Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Orientierungswert für eine Richtwertzone. Bebaubarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Rechte, Hanglage und Nachfrage können den tatsächlichen Wert deutlich verändern.
Sollte ich zuerst eine Bauvoranfrage stellen?
Das kann sinnvoll sein, wenn die mögliche Bebauung unklar ist oder ein größerer Baukörper den Grundstückswert deutlich verändern würde. Nicht für jedes Grundstück ist eine Bauvoranfrage erforderlich.
Kann ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Grundsätzlich ja, wenn eine sinnvolle Teilung möglich ist. Vorher müssen Baurecht, Zufahrt, Leitungen, Abstandsflächen und Vermessung geprüft werden.
Kann ein Grundstück mit Wegerecht verkauft werden?
Ja. Das Wegerecht muss jedoch genau geprüft und im Verkauf transparent erklärt werden. Entscheidend ist, wer das Recht nutzen darf, welche Fläche betroffen ist und wer die Unterhaltungskosten trägt.
Wer bezahlt den Makler beim Grundstücksverkauf?
Die Vergütung wird im Maklervertrag vereinbart. Die gesetzlichen Regeln zur zwingenden hälftigen Teilung der Maklerkosten gelten nicht pauschal für jedes unbebaute Grundstück und jede Käuferkonstellation. Die konkrete Regelung wird vor Beauftragung transparent besprochen.
Wie starte ich den Verkauf?
Senden Sie uns zunächst die Adresse oder Flurstücksdaten und, falls vorhanden, einen Lageplan. Danach vereinbaren wir ein persönliches Gespräch und sehen uns das Grundstück an.
Lassen Sie Ihr Grundstück unverbindlich prüfen
Sie müssen vor dem ersten Gespräch weder alle Unterlagen beschaffen noch die Bebaubarkeit abschließend geklärt haben. Wir sehen uns die Ausgangslage an, ordnen den möglichen Käuferkreis ein und besprechen mit Ihnen, welche Schritte vor dem Verkauf sinnvoll sind.
Das gilt für unbebaute Bauplätze ebenso wie für Grundstücke mit Altbestand, große Gartenflächen, Erbgrundstücke oder Flächen mit möglichem Entwicklungspotenzial.