Grundstück verkaufen am Bodensee: Wert, Potenzial und sicherer Verkauf mit Mayr Immobilien

Ein Grundstück verkauft sich nicht allein über seine Fläche oder den Bodenrichtwert. Entscheidend ist, was darauf tatsächlich gebaut werden darf, wie die Zufahrt geregelt ist, welche Rechte bestehen und welche Käufer das vorhandene Potenzial wirtschaftlich nutzen können.

Die direkte Antwort: Mayr Immobilien bewertet und verkauft Baugrundstücke, Grundstücke mit Altbestand, teilbare Flächen und Grundstücke mit Entwicklungspotenzial im Bodenseekreis sowie am östlichen Bodensee. Vor der Vermarktung werden Bebaubarkeit, Erschließung, Zuschnitt, Rechte, mögliche Käufergruppen und der realistisch erzielbare Preis eingeordnet. Anschließend übernimmt Mayr Immobilien die Präsentation, Käuferauswahl, Verhandlung und Vorbereitung des Notartermins.

Gerade am Bodensee können zwei gleich große Grundstücke völlig unterschiedliche Werte besitzen. Eine ebene und klar bebaubare Fläche in zweiter Reihe kann für Käufer attraktiver sein als ein größeres Hanggrundstück mit ungeklärter Zufahrt. Wer nur Quadratmeter mit Bodenrichtwert multipliziert, übersieht daher häufig den wichtigsten Teil des Grundstückswerts.

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Welche Grundstücke Mayr Immobilien verkauft

Mayr Immobilien vermittelt nicht nur freie Bauplätze. Auch Flächen, deren Potenzial erst genauer geklärt werden muss, können erfolgreich verkauft werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • unbebaute Baugrundstücke
  • Grundstücke mit älterem Wohnhaus
  • große Garten- und Hinterliegerflächen
  • Grundstücke mit möglicher Teilbarkeit
  • Hang- und Eckgrundstücke
  • Flächen mit Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten
  • Grundstücke aus einem Nachlass
  • bebaute Grundstücke mit Sanierungs- oder Neubaupotenzial
  • Grundstücke für private Bauherren, Nachbarn oder Projektentwickler

Die passende Verkaufsstrategie hängt nicht allein von der Grundstücksart ab. Ein privater Bauherr betrachtet ein Grundstück anders als ein Bauträger. Familien möchten wissen, ob ihr geplantes Haus genehmigungsfähig und finanzierbar ist. Projektentwickler rechnen dagegen mit möglichen Wohneinheiten, Baukosten, Vermarktungsrisiko und Zeitaufwand.

GrundstückssituationGeeignete KäuferVor dem Verkauf klären
Freier Bauplatzprivate BauherrenBaurecht und Erschließung
Grundstück mit AltbestandEigennutzer oder EntwicklerSanierung oder Neubau
Große FlächeBauträger oder mehrere FamilienTeilung und Zufahrt
HinterliegergrundstückNachbarn oder BauherrenWeg und Leitungen
HanggrundstückIndividualisten oder EntwicklerBau- und Erdarbeiten
Unklares BaurechtNachbarn oder InvestorenBauvoranfrage
Nachlassgrundstückverschiedene KäufergruppenEigentum und Steuerfragen

Ein Grundstück sollte daher nicht vorschnell in eine einzige Kategorie eingeordnet werden. Ein älteres Haus kann als Wohngebäude noch einen eigenen Wert besitzen. In einer anderen Konstellation liegt der wirtschaftliche Schwerpunkt dagegen auf dem Boden und einer möglichen Neubebauung.

Mayr Immobilien prüft beide Richtungen, bevor festgelegt wird, wie das Grundstück angeboten wird.

Nachweisbare Erfahrung mit Grundstücken

Mayr Immobilien hat bereits unterschiedliche Immobilien mit erheblichem Grundstücksbezug in der Bodenseeregion vermittelt. Dazu gehört ein als verkauft dokumentiertes Baugrundstück mit 821 Quadratmetern im Zentrum von Langenargen. Ebenfalls verkauft wurde ein sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus auf einem 628 Quadratmeter großen Grundstück. Die Beispiele zeigen, dass sowohl freie Bauflächen als auch Grundstücke mit Altbestand praktisch betreut wurden.

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Warum Mayr Immobilien beim Grundstücksverkauf besonders geeignet ist

Ein Grundstücksexposé lässt sich schnell erstellen. Die anspruchsvolle Arbeit findet vorher statt: Welcher Wert lässt sich begründen? Welche Nutzung darf dargestellt werden? Für wen ist das Grundstück interessant? Welche offenen Punkte könnten eine Finanzierung oder den Notartermin gefährden?

Mayr Immobilien verbindet regionale Verkaufserfahrung mit der Bewertung durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen. Das Unternehmen sitzt in Langenargen und kennt den Immobilienmarkt am nördlichen und östlichen Bodensee aus tatsächlichen Verkäufen. Die veröffentlichte Referenzübersicht umfasst Häuser, Wohnungen und Grundstücke in unterschiedlichen Lagen und Zuständen.

Der Grundstückswert wird nachvollziehbar hergeleitet

Eine reine Onlineberechnung kann weder die Zufahrt noch das Gefälle oder die Nachbarbebauung zuverlässig beurteilen. Deshalb beginnt eine belastbare Verkaufspreiseinschätzung mit den Unterlagen und einem Termin vor Ort.

Betrachtet werden unter anderem:

  • Mikrolage und Umfeld
  • Grundstücksform und nutzbare Breite
  • Topografie und Ausrichtung
  • vorhandene Bebauung
  • öffentliches oder privates Wegesystem
  • Erschließungszustand
  • Bebauungsplan oder sonstige planungsrechtliche Grundlage
  • Grundbuchrechte und Baulasten
  • mögliche Grundstücksteilung
  • bekannte Altlasten oder frühere Nutzungen
  • Hochwasser, Grundwasser und weitere standortbezogene Risiken
  • Nachfrage geeigneter Käufergruppen

Daraus entsteht keine theoretische Zahl, sondern eine Verkaufspreisempfehlung, die sich gegenüber Interessenten erklären lässt.

Eine kostenlose Verkaufspreiseinschätzung ist allerdings kein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Bei Erbstreitigkeiten, gerichtlichen Verfahren, steuerlichen Auseinandersetzungen oder komplizierten Rechten kann eine andere Form der Bewertung notwendig sein. Mayr Immobilien weist darauf hin, wenn eine einfache Verkaufseinschätzung für den jeweiligen Zweck nicht ausreicht.

Nicht jeder Interessent bekommt dieselbe Ansprache

Ein Grundstück mit klarer Einfamilienhausbebauung wird anders vermarktet als eine größere Entwicklungsfläche. Auch Nachbarn können eine relevante Käufergruppe sein, etwa wenn sie ihren Garten erweitern, eine Zufahrt sichern oder zusätzlichen Wohnraum für die Familie schaffen möchten.

Mayr Immobilien vergleicht deshalb je nach Ausgangslage:

  • private Bauherren
  • vorgemerkte Kaufinteressenten
  • angrenzende Eigentümer
  • Investoren
  • Bauträger und Projektentwickler
  • Käufer mit Sanierungsinteresse

Das erste Angebot eines Bauträgers muss nicht schlecht sein. Ohne eine Einordnung des Grundstückswerts und ohne Vergleich bleibt jedoch unklar, ob das Angebot das vorhandene Potenzial angemessen berücksichtigt.


Was ein Grundstück am Bodensee wirklich wert ist

Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Ausgangspunkt, aber kein fertiger Verkaufspreis. Nach § 196 Baugesetzbuch werden Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für den Boden innerhalb von Richtwertzonen ermittelt. In bebauten Gebieten wird dabei so gerechnet, als wäre der Boden unbebaut.

Für Grundstücke in Baden-Württemberg können Richtwertzonen über das amtliche Portal BORIS-BW abgerufen werden. Auf der bayerischen Seite des Bodensees werden die Werte von den zuständigen Gutachterausschüssen über die bayerischen Auskunftssysteme veröffentlicht.

➡️ Amtliche Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg abrufen

➡️ Amtliche Bodenrichtwerte in Bayern abrufen

Bodenrichtwert und Marktwert sind nicht dasselbe

Ein Richtwertgrundstück besitzt festgelegte typische Eigenschaften. Das konkrete Verkaufsgrundstück kann davon abweichen.

Wertverändernd wirken beispielsweise:

  • abweichende Grundstücksgröße
  • schmaler oder ungünstiger Zuschnitt
  • Hanglage
  • zusätzliche Bebaubarkeit
  • fehlende Erschließung
  • privates Wegerecht
  • Leitungen im Baufenster
  • Altbestand und Abrisskosten
  • Aussicht und Besonnung
  • Lärm oder andere Immissionen
  • Hochwasser- oder Schutzbereiche
  • außergewöhnlich gute oder schwache Mikrolage

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Richtwert von 900 Euro je Quadratmeter ergibt bei 800 Quadratmetern rechnerisch 720.000 Euro. Ist aber nur der vordere Grundstücksteil wirtschaftlich bebaubar und die hintere Fläche wegen Zuschnitt, Gefälle oder Rechten kaum nutzbar, kann die einfache Multiplikation den Wert deutlich überschätzen.

Umgekehrt kann ein Grundstück mehr als den rechnerischen Ausgangswert erzielen, wenn eine Teilung, ein zusätzlicher Baukörper oder eine besonders gefragte Nutzung belastbar möglich ist.

Der Käufer bezahlt nutzbares Potenzial

Eine große Fläche ist nur dann besonders wertvoll, wenn sie sinnvoll genutzt werden kann. Für Käufer zählen deshalb nicht nur Quadratmeter, sondern Antworten auf konkrete Fragen:

  • Wie viele Gebäude oder Wohnungen sind denkbar?
  • Wo liegen Baugrenzen?
  • Wie hoch und breit darf gebaut werden?
  • Ist die Zufahrt ausreichend?
  • Können Leitungen getrennt geführt werden?
  • Welche Abstände sind einzuhalten?
  • Ist eine Teilung praktisch umsetzbar?
  • Welche zusätzlichen Baukosten entstehen durch Gefälle oder Boden?

Je genauer diese Punkte vor der Vermarktung eingeordnet sind, desto geringer ist das Risiko, dass ein Käufer später einen hohen Sicherheitsabschlag verlangt.

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Bebaubarkeit und Erschließung vor dem Verkauf klären

Die wichtigste Käuferfrage lautet nicht: „Wie viel Grund bekomme ich?“ Sie lautet: „Was kann ich darauf verwirklichen?“

Die planungsrechtliche Grundlage kann unterschiedlich sein. Im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit grundsätzlich nach dessen Festsetzungen. Innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils ohne entsprechenden Bebauungsplan kann § 34 BauGB maßgeblich sein. Dort muss sich ein Vorhaben unter anderem nach Art und Maß der Nutzung sowie der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen. Für Grundstücke im Außenbereich gelten die deutlich engeren Voraussetzungen des § 35 BauGB.

Das bedeutet für den Verkauf: Eine freie Wiese ist nicht automatisch Bauland. Auch ein großes Gartengrundstück kann nicht ohne Weiteres mit einem zusätzlichen Haus bebaut werden.

Bauvoranfrage kann den Käuferkreis verändern

Ist die Bebauung unklar, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Dabei werden einzelne Fragen zu einem geplanten Vorhaben vor einem vollständigen Bauantrag geprüft.

Das kann beispielsweise betreffen:

  • einen zweiten Baukörper
  • ein Doppelhaus
  • ein Mehrfamilienhaus
  • die Zahl möglicher Wohnungen
  • eine abweichende Dachform
  • die Nutzung einer rückwärtigen Teilfläche
  • den Ersatz eines alten Gebäudes

Eine positiv beschiedene Voranfrage kann Unsicherheit reduzieren und das Grundstück für weitere Käufer interessant machen. Sie ist jedoch nicht bei jeder Fläche notwendig. Aufwand und Nutzen sollten vorab gegeneinander abgewogen werden.

Mayr Immobilien ersetzt keine Planung durch Architekten und keine Entscheidung der Baurechtsbehörde. Das Unternehmen erkennt jedoch, welche offenen Fragen den Verkaufspreis beeinflussen und wann eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist.

Erschließung umfasst mehr als eine Straße

Ein Grundstück gilt nicht allein deshalb als problemlos erschlossen, weil davor eine Straße verläuft. Käufer und Banken benötigen Klarheit über die tatsächliche Versorgung und rechtlich gesicherte Erreichbarkeit.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Zufahrt von einer öffentlichen Straße
  • Wasser- und Abwasseranschluss
  • Strom und Telekommunikation
  • noch offene Erschließungsbeiträge
  • private Leitungen über Nachbargrundstücke
  • Geh- und Fahrrechte
  • Unterhaltung gemeinsamer Wege

Bei Hinterliegergrundstücken entscheidet die rechtliche Sicherung der Zufahrt häufig darüber, ob ein Käufer das Vorhaben finanzieren kann.

Ein Wegerecht wird im vorhandenen Ratgeber ausführlicher behandelt:

➡️ Wegerecht bei Grundstücken richtig einordnen


Der Grundstücksmarkt am Bodensee verlangt regionale Differenzierung

„Am Bodensee“ ist keine einheitliche Lage. Bereits wenige Straßen können bei Bebaubarkeit, Aussicht, Verkehr und Käuferinteresse einen erheblichen Unterschied bewirken.

Langenargen, Kressbronn und Eriskirch

In den ufernahen Gemeinden ist Bauland begrenzt. Gleichzeitig darf Seenähe nicht pauschal mit direktem Seezugang oder freier Aussicht gleichgesetzt werden.

Bei Grundstücken in tiefer gelegenen Bereichen können außerdem Hochwasser, Starkregen oder Grundwasser relevant sein. In zweiter Reihe sind Zufahrt und Leitungsrechte besonders sorgfältig zu prüfen. Ein gut gesichertes Hinterliegergrundstück kann attraktiv sein; ungeklärte Erschließung kann denselben Verkauf erheblich erschweren.

Friedrichshafen und die Teilorte

Im Raum Friedrichshafen beeinflussen neben Seenähe auch Arbeitsplätze, Nahversorgung und Verkehrsanbindung die Nachfrage. Bei Grundstücken mit Altbestand kann Nachverdichtung interessant sein.

Gleichzeitig sind Flugverkehr, Bahnlinien und stark befahrene Straßen nicht in jeder Lage gleich wahrnehmbar. Solche Einflüsse sollten weder pauschal dramatisiert noch verschwiegen werden. Entscheidend ist die tatsächliche Situation am Grundstück.

Tettnang, Meckenbeuren und das Hinterland

Im Hinterland finden Käufer teilweise größere Flächen als direkt am Ufer. Familien achten hier stärker auf Grundstücksnutzung, Wege zu Schulen und Arbeitsplätzen sowie die Verbindung Richtung Friedrichshafen und Ravensburg.

Obstbauflächen, Grünzüge oder eine Lage am Ortsrand bedeuten jedoch nicht automatisch künftiges Bauland. Gerade bei Flächen nahe dem Außenbereich muss die planungsrechtliche Situation genau unterschieden werden.

Lindau, Wasserburg, Nonnenhorn und Bodolz

Auf der bayerischen Seeseite können Aussicht, Hanglage und Ausrichtung besonders wertprägend sein. Eine Höhenlage mit Seesicht kann attraktiv sein, während Erdarbeiten, Stützwände und eine steile Zufahrt die Baukosten erhöhen.

Hinzu kommt die Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern. Bodenrichtwertportale, Baulasten und Verwaltungswege unterscheiden sich. Ein regional tätiger Makler muss deshalb wissen, welche Auskünfte bei welcher Behörde einzuholen sind.


So verkauft Mayr Immobilien Ihr Grundstück

Ein Grundstücksverkauf folgt keiner unveränderlichen Schablone. Dennoch haben sich sieben klar aufeinanderfolgende Schritte bewährt.

1. Ausgangslage und Verkaufsziel klären

Zunächst werden Eigentum, Verkaufsgrund, gewünschter Zeitrahmen und vorhandene Unterlagen besprochen. Ebenso wichtig ist die Frage, ob maximale öffentliche Reichweite, Diskretion oder ein besonders planbarer Ablauf im Vordergrund stehen.

2. Grundstück persönlich besichtigen

Vor Ort lassen sich Zufahrt, Gefälle, Nachbarbebauung, Aussicht, Sonnenverlauf und mögliche Störungen wesentlich besser beurteilen als auf einem Kartenausschnitt.

Andreas Mayr verbindet diese Aufnahme mit seiner Qualifikation als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Für Eigentümer entsteht dadurch eine fachlich begründete Einordnung statt einer rein automatisierten Preisspanne.

3. Unterlagen und Potenzial prüfen

Nicht jedes Dokument muss beim ersten Gespräch vorliegen. Vor einer öffentlichen Vermarktung sollten die entscheidenden Angaben jedoch geklärt sein.

Benötigt werden je nach Grundstück:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder amtlicher Lageplan
  • Bebauungsplan
  • Erschließungsinformationen
  • Baulastenauskunft
  • Angaben zu Weg- und Leitungsrechten
  • vorhandene Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide
  • Vermessungs- und Teilungsunterlagen
  • Unterlagen zum Altbestand
  • Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverträge

Fehlende Unterlagen sind kein Grund, ein gutes Grundstück vorschnell abzuwerten. Sie müssen aber rechtzeitig beschafft oder als offener Prüfpunkt benannt werden.

4. Angebotspreis und Käufergruppe festlegen

Bodenrichtwert, Vergleichswerte, Bebaubarkeit und Nachfrage werden zusammengeführt. Daraus entsteht ein Preis, der weder unnötig niedrig noch durch theoretische Maximalbebauung überhöht ist.

Anschließend entscheidet Mayr Immobilien, ob private Bauherren, Nachbarn, Investoren oder Bauträger zuerst angesprochen werden sollten.

5. Grundstück verständlich präsentieren

Ein professionelles Grundstücksexposé benötigt mehr als ein Foto einer Wiese. Lageplan, gute Außenaufnahmen, nachvollziehbare Grundstücksgrenzen und verständliche Angaben zur Nutzung helfen Käufern, die Fläche richtig einzuordnen.

Möglichkeiten werden sachlich dargestellt. Ungeprüfte Versprechen wie „problemlos teilbar“, „voll erschlossen“ oder „Mehrfamilienhaus möglich“ gehören nicht in ein Exposé.

6. Kaufinteressenten prüfen und verhandeln

Vor einer Reservierung wird geklärt, ob der Käufer den Erwerb finanzieren kann und welche Bedingungen er an sein Angebot knüpft.

Bei Projektentwicklern sind lange Prüfzeiträume, Rücktrittsvorbehalte oder ein Kauf unter der Bedingung einer bestimmten Genehmigung sorgfältig einzuordnen. Der höchste genannte Preis ist nicht automatisch das sicherste Angebot.

7. Kaufvertrag und Notartermin vorbereiten

Nach der Einigung werden Kaufpreis, Übergabe, bekannte Rechte, vorhandene Verträge und weitere Vereinbarungen für den Kaufvertragsentwurf zusammengestellt. Mayr Immobilien begleitet offene Fragen bis zur Beurkundung und Grundstücksübergabe.

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Besondere Grundstückssituationen richtig lösen

Grundstück mit altem Haus

Ein älteres Gebäude sollte nicht ungeprüft als Abrissobjekt angeboten werden. Manche Käufer möchten sanieren, erweitern oder das Haus zunächst weiter nutzen. Andere interessieren sich ausschließlich für einen Neubau.

Beide Varianten können unterschiedliche Preise und Käufergruppen hervorbringen. Ist der vorhandene Gebäudewert noch wesentlich, kann eine Positionierung als Hausverkauf geeigneter sein.

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Grundstück teilen und eine Teilfläche verkaufen

Eine Teilung kann Kapital freisetzen, ohne das eigene Zuhause aufzugeben. Sie funktioniert aber nur, wenn beide entstehenden Grundstücke sinnvoll nutzbar bleiben.

Vor einer Vermessung sollten Baurecht, Zufahrt, Leitungen, Abstandsflächen und der neue Grenzverlauf geprüft werden. Andernfalls entstehen Vermessungskosten für eine Teilfläche, die später nicht selbstständig bebaut oder nur schwer verkauft werden kann.

Grundstück aus einer Erbschaft

Bei einer Erbengemeinschaft müssen die Eigentumsverhältnisse und die Verkaufsentscheidung abgestimmt werden. Auch ein möglicher Verkauf an einen Miterben sollte auf einer nachvollziehbaren Bewertung beruhen.

Die steuerliche Situation hängt vom Einzelfall und häufig auch vom früheren Erwerbszeitpunkt des Erblassers ab.

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Grundstück diskret verkaufen

Eine öffentliche Anzeige ist nicht bei jeder Fläche notwendig. Ein diskreter Verkauf kann passen, wenn Nachbarn nicht frühzeitig informiert werden sollen, bereits geeignete Interessenten vorhanden sind oder nur ein kleiner Käuferkreis infrage kommt.

Off-Market bedeutet jedoch nicht, das Grundstück ohne Bewertung an den ersten Kontakt weiterzugeben. Auch der diskrete Verkauf benötigt Unterlagen, Preisstrategie und einen Vergleich geeigneter Käufer.

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Steuer vor dem Verkauf prüfen

Bei privat gehaltenen Grundstücken kann ein Verkaufsgewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Bei geerbten, geschenkten, geteilten oder betrieblich genutzten Grundstücken sind zusätzliche Besonderheiten möglich.

Mayr Immobilien kann auf erkennbare Prüfpunkte hinweisen, ersetzt aber keine steuerliche Beratung.

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Diese Fehler mindern den Verkaufspreis

Der häufigste Fehler besteht darin, den Bodenrichtwert ohne Anpassung mit der gesamten Grundstücksfläche zu multiplizieren. Ebenso problematisch ist eine Vermarktung, bei der zentrale Fragen erst nach den ersten Besichtigungen geklärt werden.

Besonders ungünstig sind:

  • mit ungeklärter Bebaubarkeit werben
  • den ersten Bauträgerpreis ohne Vergleich akzeptieren
  • Abrisskosten vollständig dem Käufer überlassen, ohne sie einzuordnen
  • eine Teilbarkeit behaupten, die nicht geprüft wurde
  • Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte verschweigen
  • Baulasten erst vor dem Notartermin abfragen
  • mit unrealistischen Visualisierungen werben
  • schwierige Zufahrt oder Hanglage verharmlosen
  • einen Käufer ohne Finanzierungsnachweis lange zu reservieren
  • den Angebotspreis mehrfach sichtbar reduzieren

Ein guter Grundstücksverkauf lebt nicht von möglichst großen Versprechen. Er funktioniert, wenn Potenzial, Einschränkungen, Käufergruppe und Preis nachvollziehbar zusammenpassen.


Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf am Bodensee

Wie viel ist mein Grundstück am Bodensee wert?

Der Wert hängt von Mikrolage, Bebaubarkeit, Zuschnitt, Topografie, Erschließung, Rechten und Nachfrage ab. Der Bodenrichtwert liefert einen Ausgangspunkt, ist aber nicht automatisch der erzielbare Verkaufspreis. Für eine belastbare Einordnung sollte das Grundstück persönlich geprüft werden.

Verkauft Mayr Immobilien auch unbebaute Grundstücke?

Ja. Mayr Immobilien vermittelt freie Baugrundstücke, Grundstücke mit Altbestand, teilbare Flächen sowie Grundstücke in Hang- oder Hinterliegerlage. Je nach Ausgangslage werden private Bauherren, Nachbarn, Investoren oder Bauträger angesprochen.

Kauft Mayr Immobilien das Grundstück selbst?

Mayr Immobilien bewertet und vermittelt das Grundstück an einen geeigneten Käufer. Dadurch können verschiedene Käufergruppen und Angebote verglichen werden, statt die Fläche ungeprüft an einen einzelnen Interessenten weiterzugeben.

Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für ein typisches Grundstück innerhalb einer Richtwertzone. Das konkrete Grundstück kann wegen Bebaubarkeit, Größe, Zuschnitt, Erschließung, Rechten oder Hanglage erheblich davon abweichen.

Muss die Bebaubarkeit vor dem Verkauf vollständig geklärt sein?

Nicht jede Einzelheit muss bereits entschieden sein. Die wesentlichen Grundlagen sollten jedoch bekannt oder eindeutig als offen benannt werden. Bei unklarem Entwicklungspotenzial kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein.

Kann ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?

Ja, sofern eine rechtlich und praktisch sinnvolle Teilung möglich ist. Dabei müssen insbesondere Zufahrt, Leitungen, Abstandsflächen, Grundstücksform und eigenständige Bebaubarkeit geprüft werden.

Wie lange dauert ein Grundstücksverkauf?

Ein klar bebaubares Grundstück mit vollständigen Unterlagen kann schneller verkauft werden als eine Fläche mit ungeklärter Erschließung oder unsicherem Baurecht. Eine seriöse Zeitangabe ist erst möglich, wenn Grundstück, Unterlagen und Käufergruppe eingeordnet wurden.

Wer bezahlt den Makler beim Grundstücksverkauf?

Die Maklervergütung wird im Maklervertrag festgelegt. Die gesetzlichen Regelungen zur Maklerkostenverteilung bei Wohnungen und Einfamilienhäusern lassen sich nicht pauschal auf jedes unbebaute Grundstück übertragen. Die konkrete Vergütung und Verteilung sollten vor der Beauftragung transparent vereinbart werden.

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