Barrierefreies Wohnen am Bodensee: kaufen, prüfen und Förderung nutzen
Barrierefreies Wohnen bedeutet weit mehr als eine Wohnung im Erdgeschoss oder einen Aufzug im Haus. Entscheidend ist, ob der gesamte Weg vom Gehweg oder Stellplatz bis in die Wohnräume ohne unüberwindbare Hindernisse funktioniert. Auch Badezimmer, Türen, Balkon, Keller, Müllplatz und das nähere Wohnumfeld müssen zur persönlichen Mobilität passen.
Die direkte Antwort: Wer barrierefreien Wohnraum am Bodensee kaufen möchte, sollte sich nicht auf Begriffe wie „seniorengerecht“, „stufenarm“ oder „mit Aufzug“ verlassen. Prüfen Sie die Immobilie anhand Ihrer konkreten Anforderungen, lassen Sie zugesicherte Eigenschaften schriftlich festhalten und klären Sie mögliche Umbauten sowie Förderungen vor dem Kauf. Für den Abbau von Barrieren kommen 2026 unter anderem der KfW-Zuschuss 455-B, der KfW-Kredit 159, Förderungen der L-Bank Baden-Württemberg und bei vorhandenem Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse infrage.
Am Bodensee kommt ein weiterer Punkt hinzu: Eine schöne Aussicht nützt wenig, wenn der Hauseingang nur über Stufen erreichbar ist, der Aufzug nicht bis zur Tiefgarage fährt oder der tägliche Weg zum Einkauf stark ansteigt. Deshalb muss neben der Wohnung immer auch die tatsächliche Wohnlage geprüft werden.

Barrierefrei ist nicht dasselbe wie stufenlos oder seniorengerecht
Bezeichnungen in Immobilienanzeigen werden nicht immer einheitlich verwendet. Ein Aufzug, eine bodengleiche Dusche oder ein schwellenarmer Balkon machen aus einer Wohnung noch nicht automatisch eine vollständig barrierefreie Immobilie.
Die maßgebliche Planungsgrundlage für barrierefreie Wohnungen ist die DIN 18040-2. Sie berücksichtigt unter anderem Zugänge, Bewegungsflächen, Türen, Sanitärräume, Bedienelemente und die Nutzbarkeit der Räume. Zusätzliche Anforderungen für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen werden üblicherweise mit dem Zusatz „R“ gekennzeichnet. Die derzeit veröffentlichte DIN 18040-2:2011-09 wird vom DIN weiterhin als aktuelle Norm geführt; ein neuerer Entwurf aus dem Jahr 2023 ist noch nicht an ihre Stelle getreten.
Barrierefrei
Eine barrierefreie Wohnung soll ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Das betrifft nicht nur Menschen im Rollstuhl. Auch Personen mit Rollator, eingeschränkter Kraft, Sehbeeinträchtigungen oder vorübergehenden Mobilitätsproblemen profitieren davon.
Zur Prüfung gehören beispielsweise:
- stufenlos erreichbarer Hauseingang
- ausreichend nutzbare Wege und Bewegungsflächen
- gut bedienbare Türen und Fenster
- schwellenarme Übergänge
- nutzbares Badezimmer
- erreichbare Schalter und Bedienelemente
- Orientierung durch Beleuchtung und Kontraste
Ob eine bestimmte Wohnung die Norm vollständig erfüllt, lässt sich nicht allein anhand von Fotos oder einer Anzeige beurteilen.
Rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechte Wohnungen erfüllen weitergehende Anforderungen. Benötigt werden unter anderem größere Bewegungsflächen, entsprechend nutzbare Türen, geeignete Sanitärräume und erreichbare Bedienelemente.
Eine Wohnung kann daher barrierefrei sein, ohne für jede Person im Rollstuhl uneingeschränkt zu funktionieren. Besonders bei einem Elektrorollstuhl, einem größeren Wendekreis oder benötigten Hilfspersonen muss die tatsächliche Nutzbarkeit individuell geprüft werden.
Altersgerecht und seniorengerecht
„Altersgerecht“ und „seniorengerecht“ beschreiben häufig einen erhöhten Komfort, sind aber keine verlässliche Bestätigung einer vollständigen Barrierefreiheit. Gemeint sein können beispielsweise:
- Aufzug im Gebäude
- bodengleiche Dusche
- wenige Stufen
- Hausnotruf
- Hausmeisterservice
- kurze Wege zu Versorgungseinrichtungen
Eine als seniorengerecht beworbene Wohnung kann trotzdem eine Schwelle am Hauseingang, eine schwere Brandschutztür oder einen nicht barrierefrei erreichbaren Keller besitzen.
Barrierearm und schwellenarm
Diese Begriffe weisen auf einzelne Verbesserungen hin, ohne einen klaren Gesamtstandard zu garantieren. Eine barrierearme Bestandswohnung kann im Alltag sehr gut funktionieren, sofern die vorhandenen Einschränkungen zur persönlichen Situation passen.
Für den Kauf bedeutet das: Nicht die Bezeichnung entscheidet, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit.
Barrierefreie Wohnung kaufen: Der ganze Weg muss funktionieren
Bei der Besichtigung sollte die Prüfung bereits vor dem Gebäude beginnen. Wer nur auf Badezimmer, Aufzug und Wohnungsgrundriss achtet, übersieht häufig die entscheidenden Hindernisse.
Zugang vom Gehweg oder Stellplatz
Gehen Sie den Weg so ab, wie Sie ihn später täglich nutzen würden. Beginnen Sie am öffentlichen Gehweg, an der Bushaltestelle oder am vorgesehenen Stellplatz.
Prüfen Sie dabei:
- Gibt es Stufen oder hohe Bordsteine?
- Ist der Weg ausreichend breit und befestigt?
- Wie stark ist das Gefälle?
- Wird der Weg bei Regen, Schnee oder Laub rutschig?
- Gibt es eine ausreichend beleuchtete Verbindung?
- Lässt sich die Haustür ohne große Kraft öffnen?
- Kann eine Begleitperson daneben gehen?
- Ist ein Stellplatz dauerhaft der Wohnung zugeordnet?
Ein stufenloser Hauseingang verliert seinen Nutzen, wenn der einzige geeignete Stellplatz auf einer anderen Ebene liegt.
Aufzug und Treppenhaus
Die Angabe „Aufzug vorhanden“ reicht nicht aus. Entscheidend ist, welche Ebenen der Aufzug tatsächlich anfährt und wie er genutzt werden kann.
Wichtige Fragen sind:
- Fährt der Aufzug vom Hauseingang bis zur Wohnung?
- Werden Keller und Tiefgarage erreicht?
- Ist die Kabine für das benötigte Hilfsmittel groß genug?
- Befinden sich vor der Aufzugstür Stufen oder enge Bereiche?
- Sind Tasten erreichbar und gut erkennbar?
- Öffnen die Türen lange genug?
- Besteht eine Notrufmöglichkeit?
- Was passiert bei Wartung oder Ausfall?
Bei einer Wohnung im Obergeschoss sollte außerdem geklärt werden, ob das Gebäude über eine praktikable Alternative verfügt, falls der Aufzug vorübergehend ausfällt.
Wohnungseingang und Innenräume
In der Wohnung sollte nicht nur gemessen, sondern der tatsächliche Bewegungsablauf durchgespielt werden. Passt ein Rollator neben die Garderobe? Kann die Schlafzimmertür vollständig geöffnet werden? Bleibt neben dem Bett genügend Platz? Lässt sich die Küche nutzen, ohne ständig rückwärts ausweichen zu müssen?
Besonders wichtig sind:
- nutzbare Türbreiten
- ausreichend große Bewegungsflächen
- schwellenfreie Übergänge
- leicht zu öffnende Türen
- erreichbare Fenstergriffe
- rutschhemmende Bodenbeläge
- gut platzierte Steckdosen und Schalter
- ausreichende Beleuchtung
- Platz für Hilfsmittel oder eine Pflegeperson
Möblierte Grundrisse können großzügiger wirken, als die Wohnung tatsächlich ist. Nehmen Sie deshalb bei konkretem Bedarf einen Zollstock oder ein Lasermessgerät zur Besichtigung mit.
Badezimmer
Eine bodengleiche Dusche ist ein Vorteil, garantiert aber noch kein geeignetes Badezimmer. Vor Dusche, Waschbecken und Toilette müssen ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sein.
Achten Sie außerdem auf:
- sicheren Einstieg in die Dusche
- nachrüstbare Haltegriffe
- tragfähige Wände für Befestigungen
- unterfahrbares oder erreichbar angeordnetes Waschbecken
- geeignete Höhe und seitliche Nutzung der Toilette
- nach außen öffnende oder im Notfall entriegelbare Tür
- rutschhemmenden Boden
- Platz für Duschsitz und Hilfsperson
Bei einer Eigentumswohnung sollte vor einem größeren Badumbau geprüft werden, ob Leitungen, Estrich und Aufbauhöhe eine bodengleiche Lösung technisch zulassen.
Balkon, Terrasse und Nebenräume
Balkon- und Terrassentüren gehören zu den häufigsten Schwachstellen. Selbst moderne Wohnungen können an dieser Stelle eine hohe Schwelle besitzen.
Ebenso wichtig sind Keller, Fahrradraum, Müllplatz und Waschküche. Nicht jeder Nebenraum muss zwingend ohne Einschränkung erreichbar sein. Sie sollten aber vor dem Kauf wissen, welche Bereiche Sie selbstständig nutzen können und welche nicht.
Barrierefreies Wohnen am Bodensee verlangt eine passende Lage
Eine Wohnung kann baulich hervorragend geeignet sein und trotzdem den Alltag erschweren. Am Bodensee liegen ebene Uferbereiche, historische Ortskerne, Hanglagen und ländlichere Ortsteile teilweise nur wenige Kilometer auseinander.
Historische Gebäude und Altstadtlagen
Eine Wohnung auf der Lindauer Insel, in Meersburg oder in einem anderen historischen Ortskern kann kurze Wege, besondere Architektur und eine zentrale Lage bieten. Bei älteren Gebäuden sind nachträgliche Aufzüge, breite Türen oder schwellenfreie Zugänge jedoch nicht immer einfach umzusetzen.
Vor dem Kauf sollte geklärt werden:
- Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
- Darf ein Außenaufzug angebaut werden?
- Gibt es Platz für eine Rampe?
- Sind Hauseingang und Treppenhaus veränderbar?
- Welche Maßnahmen wurden bereits von der Eigentümergemeinschaft abgelehnt?
- Ist ein barrierefreier Stellplatz vorhanden oder realistisch herstellbar?
Ein niedriger Kaufpreis hilft wenig, wenn der entscheidende Umbau technisch oder rechtlich nicht möglich ist.
Hanglage und tatsächliche Alltagswege
Seeblick entsteht am Bodensee häufig durch eine erhöhte Lage. Diese kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gleichzeitig anstrengend sein.
Prüfen Sie nicht nur die Entfernung zu Einkauf, Arzt oder Bushaltestelle. Entscheidend sind der tatsächliche Weg, die Steigung, sichere Querungsmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und der Zustand der Gehwege.
Eine 500 Meter entfernte Apotheke kann praktisch schwerer erreichbar sein als ein zwei Kilometer entferntes Ziel mit ebener Verbindung und direkter Buslinie.
Zentrale Lage oder ruhiger Außenbereich
Zentrale Lagen in Friedrichshafen, Lindau, Überlingen oder anderen größeren Orten können kurze Wege zu Versorgung, Ärzten und öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen. Dafür sind Stellplätze, Verkehr und dichte Bebauung genauer zu prüfen.
In kleineren Gemeinden oder ländlichen Ortsteilen finden sich häufiger Grundstücke mit mehr Platz und ebenerdige Wohnformen. Ohne Auto können größere Entfernungen zu Einkauf, Therapie oder medizinischer Versorgung jedoch zum Problem werden.
Die richtige Entscheidung hängt deshalb nicht allein von der Immobilie ab, sondern vom persönlichen Tagesablauf:
- Welche Wege müssen regelmäßig zurückgelegt werden?
- Wird ein Auto genutzt?
- Kann eine andere Person fahren?
- Ist ambulanter Pflegedienst erreichbar?
- Gibt es Einkaufsmöglichkeiten mit Lieferdienst?
- Wie weit sind Hausarzt, Apotheke und Therapie entfernt?
- Bleibt die Versorgung auch ohne Führerschein praktikabel?
➡️ Wohnungskauf am Bodensee richtig vorbereiten
Barrierefreies Wohnen in Baden-Württemberg: Was beim Neubau gilt
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg enthält Anforderungen an barrierefreie Wohnungen. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses grundsätzlich barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen unter anderem Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie Küche oder Kochnische barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede Wohnung eines neueren Mehrfamilienhauses vollständig rollstuhlgerecht ist.
➡️ Aktueller § 35 der Landesbauordnung Baden-Württemberg
Beim Kauf eines Neubaus sollten Sie sich daher nicht mit der Aussage zufriedengeben, das Gebäude entspreche der Landesbauordnung. Lassen Sie konkret benennen, welche Wohnung barrierefrei ausgeführt wird und welcher Standard vertraglich geschuldet ist.
Sinnvolle Nachweise sind:
- Baubeschreibung
- Ausführungspläne
- Grundrisse mit Maßangaben
- Beschreibung des Aufzugs
- Angaben zu Türen und Schwellen
- Planung der Sanitärräume
- Zuordnung von Stellplatz und Nebenräumen
- ausdrückliche Vereinbarung des geschuldeten Standards
Ein Prospektbild oder eine mündliche Aussage des Verkäufers ersetzt keine eindeutige Vertragsregelung.
KfW-Förderung und weitere Zuschüsse für barrierefreies Wohnen
Für Kauf und Umbau kommen unterschiedliche Förderwege infrage. Die Programme verfolgen nicht dasselbe Ziel und sind nicht für jede Person gleichermaßen zugänglich.
Die folgende Übersicht entspricht dem Stand Juli 2026:
| Förderung | Leistung | Besonders geeignet für |
|---|---|---|
| KfW 455-B | 10 % bis 12,5 % Zuschuss, maximal 6.250 € | Eigentümer, Käufer, WEG und Mieter bei Umbau |
| KfW 159 | Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit | Kauf oder Umbau barrierereduzierten Wohnraums |
| Pflegekasse | bis 4.180 € je Person und Maßnahme | Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 |
| L-Bank BW | Darlehen bis 50.000 €; bei Neubau teils höhere Zusatzförderung | Berechtigte Käufer und Eigentümer in Baden-Württemberg |
KfW-Zuschuss 455-B
Der Investitionszuschuss 455-B wurde zum 8. April 2026 wieder aufgenommen. Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren in bestehenden Häusern und Wohnungen reduzieren. Das Alter der antragstellenden Person spielt dabei keine Rolle.
Bei einzelnen Maßnahmen werden 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Berücksichtigt werden höchstens 25.000 Euro je Wohneinheit, sodass der Zuschuss maximal 2.500 Euro beträgt.
Wird der KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent bei höchstens 50.000 Euro förderfähigen Kosten. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 6.250 Euro.
Förderfähig können beispielsweise sein:
- barrierefreie Wege zum Gebäude
- Anpassung des Eingangsbereichs
- Rampen und Lifte
- Verbreiterung von Türen
- Entfernung von Schwellen
- Änderung der Raumaufteilung
- bodengleiche Dusche
- geeignete Sanitärgegenstände
- fest eingebaute Assistenzsysteme
Der Antrag muss im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bevor Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Wer den Handwerker vorher verbindlich beauftragt, kann den Förderanspruch verlieren.
KfW-Kredit 159
Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ ermöglicht einen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden Umbauten zum Abbau von Barrieren. Der Kredit kann außerdem für den Ersterwerb bereits entsprechend umgebauter Wohnräume verwendet werden.
Beim Kauf ist wichtig, dass die Kosten der geförderten Maßnahmen nachvollziehbar ausgewiesen und die technischen Anforderungen eingehalten werden. Die KfW empfiehlt bei einem Ersterwerb eine Schutzklausel im Kaufvertrag, durch die der Verkäufer für die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen einsteht.
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise entsprechend den Bedingungen beim Kauf eingebunden werden.
➡️ KfW-Kredit 159 für den Abbau von Barrieren
Förderung der L-Bank Baden-Württemberg
Die L-Bank bietet innerhalb der Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg eine Zusatzfinanzierung für Barrierefreiheit an. Sie richtet sich insbesondere an Familien, die eine gebrauchte Immobilie mit der Basisförderung erwerben und anschließend Barrieren reduzieren, sowie an schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.
Das Darlehen kann bis zu 50.000 Euro betragen. Bei vollständiger Umsetzung der DIN 18040-2 zum barrierefreien altersgerechten Haus ist zusätzlich ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.500 Euro, vorgesehen. Die auf der L-Bank-Seite genannten Zinsen und Konditionen sollten vor Antragstellung erneut geprüft werden, da Förderbedingungen geändert werden können.
Für Familien, die neuen barrierefreien Wohnraum bauen oder kaufen, besteht eine weitere Zusatzförderung. Als neu gelten dabei Immobilien innerhalb von vier Jahren nach Bezugsfertigkeit. Die Basisförderung kann für nachgewiesene Mehrkosten der Barrierefreiheit um bis zu 60.000 Euro erhöht werden; alternativ ist eine Zuschussförderung möglich.
➡️ L-Bank-Zusatzfinanzierung für Barrierefreiheit
➡️ L-Bank-Förderung für neuen barrierefreien Wohnraum
Zuschuss der Pflegekasse
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erhalten. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern beziehungsweise eine selbstständigere Lebensführung unterstützen.
Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss gebündelt werden. Der Gesamtbetrag ist auf viermal 4.180 Euro und damit 16.720 Euro je Maßnahme begrenzt.
Unterstützt werden können beispielsweise:
- Türverbreiterungen
- fest installierte Rampen
- Treppenlifte
- pflegegerechter Badumbau
- fest eingebaute technische Hilfen
- individuell angepasstes Mobiliar
Die Maßnahme sollte vor der Beauftragung mit der Pflegekasse abgestimmt und beantragt werden. Eine bereits über die Pflegeversicherung geförderte Maßnahme kann nicht zusätzlich über den KfW-Zuschuss 455-B finanziert werden. Andere, getrennte Maßnahmen innerhalb desselben Umbaus können jedoch gegebenenfalls über unterschiedliche Programme laufen.
➡️ Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Wohnungsanpassung
Barrierefreie Immobilie kaufen oder Bestandswohnung umbauen?
Eine bereits passende Wohnung bietet Planungssicherheit. Dafür ist die Auswahl begrenzt und der Kaufpreis kann höher liegen. Eine günstigere Bestandswohnung lässt sich möglicherweise anpassen, doch nicht jede Barriere kann wirtschaftlich beseitigt werden.
Eine bereits geeignete Wohnung ist sinnvoll, wenn
- kurzfristig ein barrierefreies Zuhause benötigt wird,
- keine längere Bauphase möglich ist,
- die notwendigen Bewegungsflächen bereits vorhanden sind,
- Aufzug und Gebäudezugang funktionieren,
- Förderungen nicht zwingend Teil der Finanzierung sein müssen,
- Lage und Versorgung zum täglichen Bedarf passen.
Auch bei einer als barrierefrei angebotenen Immobilie sollten die zugesicherten Eigenschaften geprüft werden. Ein Umbau durch den Vorbesitzer kann fachgerecht ausgeführt sein, ohne alle Anforderungen einer Norm zu erfüllen.
Ein Umbau kann sinnvoll sein, wenn
- die Raumaufteilung ausreichend flexibel ist,
- nur einzelne Barrieren beseitigt werden müssen,
- ein Badezimmer technisch umgebaut werden kann,
- Türen verbreitert werden können,
- keine komplizierten Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich sind,
- die Eigentümergemeinschaft notwendige Arbeiten ermöglicht,
- Förderanträge rechtzeitig gestellt werden können.
Vor dem Kauf sollte ein Fachbetrieb oder Planer die technische Machbarkeit prüfen. Ein Kostenvoranschlag schafft deutlich mehr Sicherheit als eine pauschale Annahme wie „Das Bad kann später problemlos umgebaut werden“.
Eine andere Immobilie ist meist sinnvoller, wenn
- der Hauseingang dauerhaft nur über eine steile Treppe erreichbar ist,
- kein Aufzug vorhanden und kein Einbau realistisch ist,
- notwendige Bewegungsflächen baulich nicht geschaffen werden können,
- eine starke Hanglage den täglichen Weg erschwert,
- Gemeinschaftseigentum umfangreich verändert werden müsste,
- der Umbau im Verhältnis zum Immobilienwert unverhältnismäßig teuer wäre.
Beziehen Sie Umbaukosten, Kaufnebenkosten und mögliche Zwischenfinanzierung in die Gesamtentscheidung ein.
➡️ Kaufnebenkosten für die Immobilie berechnen
➡️ Finanzierbaren Kaufpreis berechnen
Häufig übersehene Probleme bei Eigentumswohnungen
Bei einer Eigentumswohnung endet die Prüfung nicht an der Wohnungstür. Hauseingang, Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage und andere gemeinschaftliche Bereiche gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Die Eigentümergemeinschaft muss einbezogen werden
Wohnungseigentümer können angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das ergibt sich aus § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Wie die Maßnahme ausgeführt wird und wer welche Kosten trägt, muss dennoch innerhalb der Eigentümergemeinschaft geklärt werden.
➡️ § 20 Wohnungseigentumsgesetz nachlesen
Lesen Sie vor dem Kauf:
- Teilungserklärung
- Gemeinschaftsordnung
- Beschlusssammlung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnungen
- Angaben zur Erhaltungsrücklage
Aus den Protokollen kann hervorgehen, ob bereits über Rampen, Türöffner, einen Aufzug oder andere Maßnahmen gesprochen wurde.
Ein Aufzug verursacht laufende Kosten
Neben Anschaffung oder Nachrüstung entstehen Wartungs-, Prüf-, Reparatur- und Energiekosten. Bei älteren Anlagen können größere Modernisierungen anstehen.
Prüfen Sie deshalb:
- Baujahr und Zustand des Aufzugs
- letzte Modernisierung
- Wartungsvertrag
- Störungen der vergangenen Jahre
- geplante Arbeiten
- Verteilung der Kosten innerhalb der Gemeinschaft
Eine niedrige Erhaltungsrücklage kann bei bevorstehenden Maßnahmen zu einer Sonderumlage führen.
Der barrierefreie Weg kann unterbrochen sein
Typische Schwachstellen sind:
- Stufe zwischen Tiefgarage und Aufzug
- schwere Hauseingangstür
- hohe Schwelle zum Balkon
- nicht erreichbare Briefkästen
- enger Müllraum
- Keller nur über Treppe
- fehlender Platz für Rollator oder Rollstuhl
- ungeeignete Brandschutztüren
- steile Zufahrt trotz ebenem Wohnungszugang
Gehen Sie deshalb jeden benötigten Weg vollständig ab. Eine Besichtigung sollte möglichst zu einer Tageszeit stattfinden, in der Verkehr, Parksituation und Beleuchtung realistisch beurteilt werden können.
Mit Mayr Immobilien barrierefreien Wohnraum am Bodensee finden
Barrierefreie Immobilien werden in Anzeigen nicht immer korrekt oder vollständig beschrieben. Umgekehrt können Wohnungen geeignet sein, obwohl sie nicht ausdrücklich unter diesem Begriff angeboten werden.
Mayr Immobilien kann passende Angebote anhand Ihrer tatsächlichen Anforderungen einordnen. Dazu sollten Sie möglichst konkret angeben:
- benötigte Region und maximale Entfernung
- Wohnung oder Haus
- dauerhaft notwendiger Aufzug
- Rollator- oder Rollstuhlnutzung
- erforderliche Bewegungsflächen
- gewünschte Zimmerzahl
- Stellplatzbedarf
- Nähe zu Versorgung und öffentlichem Verkehr
- maximaler Kaufpreis
- möglicher Umbauumfang
- gewünschter Einzugstermin
Über einen Suchauftrag können auch Immobilien berücksichtigt werden, die nicht mit einem allgemeinen Filter für Barrierefreiheit gekennzeichnet sind.
➡️ Persönlichen Suchauftrag für den Bodensee anlegen
Mayr Immobilien unterstützt bei der Einordnung von Lage, Marktwert, Unterlagen und Kaufpreis. Eine verbindliche Bestätigung der DIN-Konformität oder die technische Planung eines Umbaus muss jedoch durch entsprechend qualifizierte Architekten, Sachverständige oder Fachunternehmen erfolgen.
➡️ Mayr Immobilien persönlich kontaktieren
Häufige Fragen zu barrierefreiem Wohnen
Was bedeutet barrierefreies Wohnen?
Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass eine Wohnung grundsätzlich ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe erreichbar und nutzbar ist. Maßgebliche Planungsanforderungen für Wohnungen enthält die DIN 18040-2. Ein einzelner Aufzug oder eine bodengleiche Dusche reicht für eine vollständige Barrierefreiheit nicht aus.
Ist eine barrierefreie Wohnung automatisch rollstuhlgerecht?
Nein. Eine barrierefreie Wohnung ist nicht automatisch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar. Rollstuhlgerechte Wohnungen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, insbesondere bei Bewegungsflächen, Türen, Sanitärräumen und Bedienelementen.
Welche KfW-Förderung gibt es für barrierefreies Wohnen?
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2.500 Euro. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ sind 12,5 Prozent und höchstens 6.250 Euro möglich. Der KfW-Kredit 159 stellt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bereit.
Kann die KfW-Förderung für den Kauf genutzt werden?
Der KfW-Kredit 159 kann auch für den Ersterwerb bereits barrierereduzierten Wohnraums eingesetzt werden. Beim KfW-Zuschuss 455-B können unter bestimmten Voraussetzungen Ersterwerber einer entsprechend umgebauten Immobilie gefördert werden. Die technischen Anforderungen und der richtige Antragszeitpunkt müssen eingehalten werden.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen barrierefreien Umbau?
Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je Person und Maßnahme zahlen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich. Die Maßnahme muss die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Muss eine Neubauwohnung in Baden-Württemberg barrierefrei sein?
Nicht jede Neubauwohnung muss vollständig barrierefrei oder rollstuhlgerecht sein. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen verlangt § 35 LBO Baden-Württemberg grundsätzlich barrierefrei erreichbare Wohnungen in einem Geschoss und bestimmte barrierefrei nutzbare Räume. Welcher Standard für die konkrete Wohnung gilt, muss anhand der Planung und Vertragsunterlagen geprüft werden.
Kann ich eine Eigentumswohnung nachträglich barrierefrei umbauen?
Umbauten innerhalb des Sondereigentums sind häufig möglich, sofern keine tragenden Bauteile, Leitungen oder andere Bereiche des Gemeinschaftseigentums betroffen sind. Für Rampen, Aufzüge, Hauseingangstüren oder Veränderungen am Treppenhaus ist die Eigentümergemeinschaft einzubeziehen. Die technische Machbarkeit sollte vor dem Kauf geprüft werden.
Worauf sollte ich bei einer barrierefreien Wohnung am Bodensee besonders achten?
Prüfen Sie neben der Wohnung auch Hanglage, Gehwege, Stellplatz, öffentlichen Verkehr und die Entfernung zu Einkauf, Ärzten und Therapieangeboten. Gehen Sie den vollständigen Weg vom öffentlichen Raum bis in alle regelmäßig benötigten Bereiche ab. Eine attraktive Aussicht darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Alltag möglicherweise nur mit fremder Hilfe funktioniert.
