KfW-Förderungen 2026 in Baden-Württemberg: Kauf, Neubau und Sanierung richtig finanzieren

Wer 2026 in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder energetisch sanieren möchte, kann mehrere Förderprogramme nutzen. Neben den bundesweiten KfW-Krediten und Zuschüssen kommen landeseigene Angebote der L-Bank hinzu. Welches Programm passt, hängt vor allem von der Immobilie, der geplanten Nutzung, dem Energiestandard, der Zahl der Kinder und dem Haushaltseinkommen ab.

Die direkte Antwort: Für einen gewöhnlichen Kauf zur Selbstnutzung kommt häufig das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 infrage. Familien können bei einem klimafreundlichen Neubau das Programm 300 und beim Kauf eines sanierungsbedürftigen Altbaus „Jung kauft Alt“ 308 prüfen. Für Neubauten stehen außerdem die Programme 296 sowie 297 und 298 bereit. Eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird über den Kredit 261 gefördert, ein Heizungstausch über den Zuschuss 458. In Baden-Württemberg können insbesondere das Z15-Darlehen und „Wohnen mit Kind“ der L-Bank hinzukommen.

Der häufigste und teuerste Fehler passiert bereits vor dem Antrag: Der Kaufvertrag oder Bauauftrag wird verbindlich unterschrieben, obwohl die Förderung noch nicht beantragt wurde. Deshalb gehören Förderprüfung, Energieberatung und Finanzierung vor den Notartermin – nicht danach.

Stand der Angaben: 26. Juli 2026. Zinssätze, Budgets und Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind immer die verlinkten Angaben der KfW, der L-Bank und des BAFA.

Beitragsbild im Querformat zu Förderungen 2026 mit Hausmodell, Schlüsseln, Euro-Banknoten, Taschenrechner und Checkliste für Förderanträge auf Holzuntergrund.
Förderungen 2026 – was Verkäufer wissen sollten

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Programme für private Käufer, Bauherren und Eigentümer in Baden-Württemberg. Ein hoher Kreditbetrag bedeutet nicht automatisch einen hohen Zuschuss: Bei vielen Programmen handelt es sich um zurückzuzahlende Darlehen mit vergünstigten Konditionen.

ProgrammGeeignet fürMaximale Förderung 2026Zentrale Voraussetzung
KfW 124Kauf oder Neubau zur Selbstnutzung100.000 € Kreditselbst bewohnen
KfW 300klimafreundlicher Neubau für Familien170.000–270.000 € KreditKind, Einkommen, Effizienzstandard
KfW 308Familie kauft sanierungsbedürftigen Bestand100.000–150.000 € KreditEnergieklasse F, G oder H
KfW 296günstiger, flächeneffizienter Neubau100.000 € je Wohneinheittechnische Kosten- und Flächenvorgaben
KfW 297/298klimafreundlicher Neubau100.000–150.000 € je WohneinheitEH 55, EH 40 oder QNG
KfW 261Komplettsanierung zum Effizienzhaus150.000 € je WohneinheitEnergieeffizienz-Experte
KfW 458neue klimafreundliche Heizung30–80 % Zuschussbestehendes Wohngebäude
L-Bank Z15Familien in Baden-Württembergabhängig von FamiliengrößeEinkommen, Kind, Selbstnutzung

Die Förderhöchstbeträge stammen aus den aktuellen Programmangaben der KfW und L-Bank. Sie werden nicht automatisch vollständig bewilligt. Die tatsächliche Kredithöhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten, der Finanzierung und den jeweiligen Voraussetzungen.


KfW-Förderungen für den Immobilienkauf und Neubau

KfW-Wohneigentumsprogramm 124: der klassische Kaufkredit

Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist der breiteste Förderweg für private Käufer. Gefördert werden der Kauf oder Bau eines selbst genutzten Eigenheims sowie einer selbst genutzten Eigentumswohnung mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.

Beim Kauf können nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Instandsetzungen, Umbauten, Modernisierungen und Kaufnebenkosten einbezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und eine anfallende Maklerprovision.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen
  • dauerhaft vermietete Flächen
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • ein bereits begonnener Kauf oder Bau

Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner. Die KfW stellt höchstens 100.000 Euro bereit; der übrige Kaufpreis wird durch Eigenkapital, weitere Förderdarlehen oder einen normalen Bankkredit finanziert.

➡️ KfW-Wohneigentumsprogramm 124 – Voraussetzungen und Antrag

Ob Kaufpreis, Nebenkosten und Monatsrate zusammen zum eigenen Budget passen, lässt sich vor dem Bankgespräch grob kalkulieren.

➡️ Monatsrate mit dem Kreditrechner berechnen

➡️ Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg berechnen

KfW 300: Wohneigentum für Familien im Neubau

Das Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die ein neues klimafreundliches Haus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen beziehungsweise erstmals erwerben.

Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Die mögliche Kredithöhe richtet sich nach Kinderzahl und Gebäudestandard:

  • ein oder zwei Kinder: bis 170.000 Euro
  • drei oder vier Kinder: bis 200.000 Euro
  • fünf Kinder oder mehr: bis 220.000 Euro
  • mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude: bis 220.000, 250.000 oder 270.000 Euro

Das Haus oder die Wohnung muss die einzige Wohnimmobilie der Antragsteller in Deutschland sein und selbst genutzt werden. Wer bereits Eigentümer eines Wohngebäudes oder eines Anteils daran ist, erfüllt diese Voraussetzung grundsätzlich nicht.

Gefördert werden besonders klimafreundliche Neubauten. Dazu gehört unter anderem die Effizienzhaus-Stufe 40. Für die höhere Förderung muss zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG, erreicht werden. Ein Energieeffizienz-Experte ist daher von Beginn an erforderlich. Der alleinige Kauf eines Grundstücks wird über das Programm 300 nicht gefördert.

➡️ KfW 300 – Wohneigentum für Familien im Neubau

Die KfW nennt ausdrücklich eine Kombination des Programms 300 mit dem allgemeinen Wohneigentumsprogramm 124. Dadurch können beispielsweise 170.000 Euro Familienförderung und weitere 100.000 Euro aus KfW 124 Bestandteil derselben Gesamtfinanzierung sein. Ob die Kombination wirtschaftlich sinnvoll ist, muss die finanzierende Bank anhand der aktuellen Zinssätze prüfen.

KfW 308 „Jung kauft Alt“: Bestand kaufen und sanieren

„Jung kauft Alt“ heißt offiziell „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“. Trotz des Namens enthält das Programm keine allgemeine Altersgrenze für die Eltern. Entscheidend sind Kinder, Einkommen, Selbstnutzung und die energetische Qualität des Gebäudes.

Gefördert wird der Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Energieeffizienzklasse F, G oder H. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss zum Haushalt gehören. Die Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein und zu mindestens 50 Prozent im Eigentum der Antragsteller stehen.

Die Kredithöchstbeträge betragen:

  • ein Kind: bis 100.000 Euro
  • zwei Kinder: bis 125.000 Euro
  • ab drei Kindern: bis 150.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei einem Kind bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und steigt für jedes weitere Kind um 10.000 Euro.

Wichtig ist die Trennung von Kauf und Sanierung. Programm 308 finanziert den Kaufpreis einschließlich Grundstücksanteil. Notar, Makler, Grunderwerbsteuer und die Sanierungsarbeiten werden daraus nicht finanziert. Für die anschließende Komplettsanierung kann beispielsweise KfW 261 genutzt werden.

Innerhalb von maximal viereinhalb Jahren nach der KfW-Zusage muss das Gebäude ein zugelassenes Sanierungsziel erreichen. Möglich sind unter anderem Effizienzhaus 85 EE, 70 EE, 55 EE oder 40 EE. Für ein Baudenkmal gelten angepasste Anforderungen. Bereits vor dem Kauf muss deshalb ein zugelassener Energieeffizienz-Experte prüfen, ob das Sanierungsziel technisch und finanziell realistisch ist.

➡️ KfW 308 „Jung kauft Alt“ – offizielle Förderbedingungen

Ein günstiger Kaufpreis kann durch Dach, Fenster, Fassade, Heizung und Elektrik schnell relativiert werden. Die Gesamtkosten sollten deshalb vor der Kaufentscheidung gerechnet werden, nicht erst nach der Schlüsselübergabe.

➡️ Immobilienkauf ohne Eigenkapital realistisch einordnen

KfW 296 oder KfW 297/298: drei Wege für den Neubau

Die ähnlich klingenden Neubauprogramme werden leicht verwechselt. Sie richten sich nicht an dieselbe Ausgangssituation.

KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment bietet bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude muss mindestens den Standard Effizienzhaus 55 erreichen und zusätzliche Vorgaben zur Wohnfläche, Raumzahl, Lebenszyklusbilanz und zu bestimmten Gebäudekosten erfüllen. Fossile Heizungen und Biomasse als zentraler Wärmeerzeuger sind ausgeschlossen.

Das Programm richtet sich an Käufer und Bauherren, die kompakter und flächeneffizienter bauen. Es kann für dieselbe Wohneinheit nicht gleichzeitig mit KfW 300 oder den Programmen 297 und 298 genutzt werden.

➡️ KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

KfW 297 und 298 – Klimafreundlicher Neubau fördern klimafreundliche Häuser und Wohnungen mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Mit QNG steigt der Höchstbetrag auf 150.000 Euro.

Programm 297 ist insbesondere für die private Selbstnutzung vorgesehen. Programm 298 richtet sich auch an andere Investoren, beispielsweise Vermieter, Unternehmen oder Genossenschaften.

Für 2026 gibt es eine zusätzliche Besonderheit: Die zeitlich begrenzte Förderstufe Effizienzhaus 55 wurde verlängert. Anträge sind nach den aktuellen Angaben der KfW längstens bis zum 31. Dezember 2026 möglich und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Für EH 55 werden bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit angeboten. Eine gültige Baugenehmigung beziehungsweise die bauordnungsrechtliche Freigabe muss bei Antragstellung vorliegen.

➡️ KfW 297 und 298 – Klimafreundlicher Neubau


Förderung für Sanierung, Heizung und Barrierefreiheit

KfW 261: das ganze Gebäude zum Effizienzhaus sanieren

KfW 261 ist für eine umfassende energetische Sanierung gedacht. Einzelne neue Fenster oder eine alleinige Dachdämmung reichen nicht aus. Das Gebäude muss nach Abschluss eine anerkannte Effizienzhaus-Stufe erreichen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Lüftungs- und Anlagentechnik
  • Heiztechnik innerhalb des Gesamtkonzepts
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Erwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses

Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Abhängig vom erreichten Standard und möglichen Zusatzklassen reduziert ein Tilgungszuschuss den zurückzuzahlenden Kreditbetrag. Die KfW nennt einen möglichen Vorteil von bis zu 40 Prozent. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen, weshalb ältere Übersichten nicht ungeprüft übernommen werden sollten.

Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss das Konzept erstellen, die „Bestätigung zum Antrag“ ausstellen und nach Abschluss die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen.

➡️ KfW 261 – Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren

KfW 458: Zuschuss für eine neue Heizung

Private Eigentümer können über KfW 458 einen Zuschuss für eine neue klimafreundliche Heizung oder den Anschluss an ein Gebäude- beziehungsweise Wärmenetz erhalten.

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt die Förderung abhängig von Eigentumsnutzung, Einkommen und ausgetauschter Heizung zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit werden 2026 maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern kommen gestaffelte Beträge für weitere Wohneinheiten hinzu. Ab Februar 2027 soll der Höchstbetrag für die erste Einheit schrittweise sinken.

Zur Grundförderung können unter bestimmten Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein einkommensabhängiger Bonus hinzukommen. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt für Anträge im verbleibenden Jahr 2026 noch 16 Prozent und setzt unter anderem den Austausch bestimmter alter funktionsfähiger Heizungen voraus.

➡️ KfW 458 – aktuelle Heizungsförderung für Privatpersonen

Die Förderung von Fassade, Dach, Fenstern und weiterer Anlagentechnik läuft bei Einzelmaßnahmen überwiegend über das BAFA. Der Grundfördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt nach den aktuellen Angaben 15 Prozent. KfW und BAFA erfüllen hier unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

➡️ BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

KfW 358 und 359 schließen die Finanzierungslücke

Zuschüsse werden häufig erst nach Abschluss und Prüfung der Maßnahme ausgezahlt. Die Handwerkerrechnung ist jedoch vorher fällig. Genau dafür ist der Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359 gedacht.

Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit können finanziert werden. Voraussetzung ist, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde.

Programm 358 bietet selbstnutzenden privaten Eigentümern mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro einen zusätzlichen Zinsvorteil. Programm 359 steht einem breiteren Kreis zur Verfügung, darunter Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Die Zuschusszusage darf bei Antragstellung höchstens zwölf Monate alt sein.

➡️ KfW 358 und 359 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen

KfW 159: barrierearm umbauen und Einbruchschutz verbessern

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden. Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren oder besseren Einbruchschutz beantragen.

Gefördert werden beispielsweise schwellenarme Zugänge, Badumbauten, breitere Türen, angepasste Wege, Aufzüge und bestimmte Maßnahmen zum Einbruchschutz. Auch der Erstkauf einer bereits entsprechend umgebauten Immobilie kann einbezogen werden.

➡️ KfW 159 – Altersgerecht Umbauen


L-Bank-Förderungen für Käufer in Baden-Württemberg

Bundesweite KfW-Programme sind nur ein Teil der möglichen Finanzierung. Familien sollten vor einem Kauf oder Neubau zusätzlich die Programme der L-Bank prüfen. Gerade bei selbst genutztem Wohneigentum können KfW- und Landesmittel miteinander kombiniert werden.

Eigentumsfinanzierung BW: Z15-Darlehen

Das Z15-Darlehen richtet sich insbesondere an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder an Haushalte, die innerhalb der nächsten sechs Monate ihr erstes Kind erwarten.

Gefördert werden:

  • Kauf oder Neubau eines Eigenheims in Baden-Württemberg
  • Erwerb einer gebrauchten Immobilie mit Modernisierung
  • Ausbau eines Dachgeschosses
  • Anbau oder Aufstockung
  • Umwandlung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Räume

Das Objekt muss selbst genutzt werden. Zudem gelten Einkommens-, Eigenkapital- und Wohnflächengrenzen. Die Kredithöhe hängt von Familiengröße und Vorhaben ab. Die L-Bank nennt für eine vierköpfige Familie bei einem Neubau beispielhaft bis zu 344.500 Euro.

Nach dem Stand vom Juli 2026 wird der Kredit für 15 Jahre auf 1,00 Prozent pro Jahr verbilligt. Zusätzlich können Tilgungszuschüsse bei weiterem Familienzuwachs oder bestimmten energetischen Standards hinzukommen. Die Konditionen sind programmbedingt und können für spätere Anträge geändert werden.

Für den Antrag wird grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten verlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil der Basisförderung als Eigenkapitalersatz eingesetzt werden, sodass wenigstens 8,5 Prozent aus eigenen Guthaben oder einem vorhandenen Baugrundstück stammen müssen.

➡️ L-Bank Z15-Darlehen – Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg

Der Antrag läuft über das Förderportal und anschließend über die zuständige Wohnraumförderungsstelle beim Landratsamt oder Bürgermeisteramt. Ein verbindlicher Kaufvertrag vor Eingang eines vollständigen und prüffähigen Förderantrags kann die Förderung ausschließen.

Wohnen mit Kind

„Wohnen mit Kind“ ist ein weiterer L-Bank-Kredit für Familien, die ein selbst genutztes Haus oder eine Wohnung in Baden-Württemberg kaufen oder bauen.

Der Kreditrahmen liegt zwischen 15.000 und 100.000 Euro. Voraussetzung ist mindestens ein minderjähriges Kind. Die Einkommensgrenze beträgt 200.000 Euro für Familien und 100.000 Euro für Alleinerziehende.

Das Programm basiert auf dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124. Die L-Bank verbessert dessen Konditionen für Familien in Baden-Württemberg durch eine zusätzliche Zinsverbilligung. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. „Wohnen mit Kind“ kann außerdem mit der Eigentumsfinanzierung BW kombiniert werden.

➡️ L-Bank „Wohnen mit Kind“ – Voraussetzungen und Antrag

KfW und L-Bank miteinander kombinieren

Das Z15-Darlehen darf nach Angaben der L-Bank grundsätzlich mit KfW-Programmen für Neubau und Bestand, „Wohnen mit Kind“, dem Kombi-Darlehen Wohnen und bestimmten Zusatzförderungen verbunden werden.

Eine Kombination bedeutet allerdings nicht, dass dieselbe Rechnung mehrfach gefördert werden darf. Für die Gesamtfinanzierung muss klar sein:

  • welches Darlehen welche Kosten finanziert
  • welche Zuschüsse bereits berücksichtigt sind
  • ob Förderhöchstgrenzen eingehalten werden
  • wie viel Eigenkapital erforderlich bleibt
  • ob die Monatsrate auch nach der Zinsbindung tragbar ist
  • welche Programme Sondertilgungen ausschließen

Die Förderkredite ersetzen außerdem keine Bonitätsprüfung. Die Hausbank bewertet weiterhin Einkommen, Eigenkapital, laufende Verpflichtungen, Kaufpreis und Beleihungswert der Immobilie.


Der Förderantrag muss vor dem Vorhaben stehen

Die korrekte Reihenfolge ist wichtiger als das spätere Ausfüllen einzelner Formulare.

1. Immobilie und Vorhaben eindeutig festlegen

Zuerst muss geklärt werden, was tatsächlich geplant ist:

  • Bestandsimmobilie kaufen und direkt einziehen
  • Altbau kaufen und umfassend sanieren
  • Neubau vom Bauträger erwerben
  • eigenes Haus bauen
  • bestehendes Eigenheim energetisch sanieren
  • nur Heizung oder Fenster austauschen

Erst danach lässt sich das passende Programm auswählen.

2. Energieausweis und Sanierungsbedarf prüfen

Bei „Jung kauft Alt“ entscheidet die Energieklasse darüber, ob das Objekt grundsätzlich förderfähig ist. Bei einer Komplettsanierung muss ein realistisches Effizienzhaus-Ziel festgelegt werden. Im Neubau sind die Berechnung des Energiestandards und gegebenenfalls eine Lebenszyklusanalyse erforderlich.

Ein unvollständiger oder veralteter Energieausweis reicht für diese Prüfung nicht immer aus.

3. Energieeffizienz-Experten rechtzeitig einbinden

Für KfW 300, 308, 296, 297, 298 und 261 ist fachliche Begleitung erforderlich. Der Experte prüft nicht nur die Dämmung, sondern auch Anlagentechnik, Wärmeverluste und die technischen Mindestanforderungen.

Seine Bestätigung zum Antrag wird meist bereits beim Finanzierungsgespräch benötigt.

4. Förderkredit über die Bank beantragen

KfW-Kredite werden über einen Finanzierungspartner beantragt. Dazu gehören Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen, sofern sie das jeweilige Programm anbieten.

Nicht jede Bank bearbeitet jedes Förderprogramm gleich routiniert. Deshalb sollte bereits bei der Terminvereinbarung genannt werden, welche KfW- und L-Bank-Produkte geprüft werden sollen.

5. Erst danach verbindlich unterschreiben

Bei KfW 308 muss der Antrag grundsätzlich vor dem Kauf gestellt werden. Ein früher geschlossener Kaufvertrag kann nur dann unschädlich sein, wenn von Anfang an eine wirksame aufschiebende Bedingung enthalten ist. Eine solche Bedingung lässt sich nicht nach der Beurkundung nachträglich ergänzen.

Auch die Programme 300, 296 sowie 297 und 298 enthalten besondere Regeln zu Verträgen vor Antragstellung. Verträge mit korrekt formulierter aufschiebender Bedingung können möglich sein. Die erste Kaufpreiszahlung oder der Baubeginn darf jedoch erst nach den jeweils vorgeschriebenen Schritten erfolgen.

Bei der L-Bank gelten eigene Fristen. Für das Z15-Darlehen darf ein Kauf- oder Werkvertrag auf eigenes Risiko erst unterschrieben werden, wenn die Wohnraumförderungsstelle den Eingang eines vollständigen und prüffähigen Antrags bestätigt hat.

Eine Vertragsklausel sollte deshalb mit Bank, Förderstelle und Notariat abgestimmt werden. Ein allgemeiner Satz aus dem Internet reicht bei einem Kaufvertrag über mehrere Hunderttausend Euro nicht aus.

6. Nachweise vollständig aufbewahren

Rechnungen, Zahlungsbelege, Fachunternehmererklärungen und technische Nachweise müssen zum geförderten Vorhaben passen. Barzahlungen, unklare Rechnungspositionen oder Änderungen ohne vorherige Abstimmung können Probleme verursachen.

Bei energetischen Programmen bestätigt der Energieeffizienz-Experte nach Abschluss, ob der zugesagte Standard tatsächlich erreicht wurde.


Sinnvolle Förderkombinationen in typischen Kaufsituationen

Familie kauft einen Altbau der Energieklasse G

Für den Kaufpreis kann KfW 308 infrage kommen. Die energetische Komplettsanierung lässt sich gegebenenfalls über KfW 261 finanzieren. Zusätzlich können L-Bank Z15 und weitere Landesbausteine geprüft werden.

Diese Kombination ist nur sinnvoll, wenn ein Energieeffizienz-Experte bestätigt, dass das Sanierungsziel erreichbar ist. Ein günstiger Altbau wird nicht automatisch zu einer günstigen Gesamtinvestition.

Paar ohne Kinder kauft ein gebrauchtes Eigenheim

KfW 308 und KfW 300 scheiden ohne Kind aus. Für den selbst genutzten Kauf kann KfW 124 genutzt werden. Eine anschließende Effizienzhaussanierung kann über KfW 261 laufen; einzelne Maßnahmen werden über KfW 458 beziehungsweise BAFA und gegebenenfalls KfW 358 oder 359 unterstützt.

Familie kauft einen klimafreundlichen Neubau

Erfüllt die Familie die Einkommensgrenzen, ist KfW 300 häufig der erste Prüfpunkt. Das Programm kann mit KfW 124 kombiniert werden.

Sind die Einkommensvoraussetzungen nicht erfüllt, können KfW 297 und bei passender Konzeption KfW 296 infrage kommen. Programm 296 darf für dieselbe Wohneinheit jedoch nicht gleichzeitig mit 300 oder 297/298 eingesetzt werden.

Eigentümer tauscht nur die alte Heizung

Für den Heizungstausch ist KfW 458 zuständig. Der Zuschuss wird direkt über das KfW-Portal beantragt. Falls die Kosten nicht vollständig aus Eigenmitteln bezahlt werden können, kommt nach der Zuschusszusage der Ergänzungskredit 358 oder 359 infrage.

Eine komplette Effizienzhaussanierung über KfW 261 wäre für einen alleinigen Heizungstausch der falsche Förderweg.


Diese Fehler gefährden die Förderung

Der Kaufvertrag wird zu früh unterschrieben

Eine mündliche Kreditaussage oder ein erster Fördercheck ersetzt keinen Antrag. Ohne wirksame Ausnahmeregelung kann der notarielle Kaufvertrag bereits als förderschädlicher Vorhabensbeginn gelten.

Kreditbetrag und Zuschuss werden verwechselt

100.000 Euro KfW-Förderung bedeuten meist einen Kredit über 100.000 Euro – nicht 100.000 Euro geschenktes Geld. Nur ein ausdrücklich genannter Zuschuss oder Tilgungszuschuss verringert die tatsächliche Rückzahlung.

Die Sanierung wird zu günstig angesetzt

Bei einem Altbau gehören nicht nur Wärmepumpe und Fenster in die Rechnung. Gerüst, Elektroarbeiten, Heizflächen, Estrich, Putz, Planung, Entsorgung und mögliche Folgeschäden können den Gesamtbetrag erheblich erhöhen.

Die Förderung wird als Eigenkapital betrachtet

Ein KfW-Kredit ist Fremdkapital. Er kann die Finanzierung verbessern, ersetzt aber nicht automatisch die von Bank oder L-Bank verlangten eigenen Mittel.

Nur KfW, aber nicht die L-Bank wird geprüft

Wer in Baden-Württemberg kauft, sollte Bundes- und Landesprogramme gemeinsam prüfen. Besonders Familien können durch Z15 oder „Wohnen mit Kind“ bessere Konditionen erhalten als mit einem reinen Standarddarlehen.

Ein alter Zinssatz wird fest eingeplant

Die KfW passt ihre Zinssätze an den Kapitalmarkt an. Maßgeblich ist der Zinssatz am Tag der KfW-Zusage, nicht der Wert aus einem älteren Ratgeber, einem Forum oder einer ersten Beispielrechnung.

Verkäufer versprechen eine Förderung

Ein Verkäufer oder Makler kann Unterlagen bereitstellen und auf offizielle Programme hinweisen. Ob ein Käufer die Förderung erhält, entscheiden KfW, L-Bank und Finanzierungspartner.

Für den Verkauf einer älteren Immobilie sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • gültiger Energieausweis
  • nachvollziehbare Wohnflächenberechnung
  • Baupläne und Genehmigungen
  • Liste der Modernisierungen
  • Informationen zu Heizung, Dach und Fenstern
  • Rechnungen und Fachunternehmernachweise
  • bei Wohnungen: Beschlüsse und geplante Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft

Eine klar dokumentierte Immobilie lässt sich leichter bewerten und finanzieren. Sie macht aus einem sanierungsbedürftigen Objekt keine bezugsfertige Immobilie, nimmt Käufern aber einen Teil der Unsicherheit.

➡️ Energetische Sanierung beim Hausverkauf richtig einordnen


Häufige Fragen zu KfW-Förderungen 2026 in Baden-Württemberg

Welche KfW-Förderung kann ich für einen normalen Hauskauf nutzen?

Für den Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung kommt meist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 infrage. Es bietet bis zu 100.000 Euro Kredit und kann auch Kaufnebenkosten sowie bestimmte Modernisierungen einbeziehen. Für vermietete Immobilien oder Ferienwohnungen ist das Programm nicht vorgesehen.

Kann ich KfW- und L-Bank-Förderungen kombinieren?

Ja, mehrere Programme der L-Bank können mit KfW-Förderungen kombiniert werden. Das gilt beispielsweise für das Z15-Darlehen in Verbindung mit KfW-Programmen für Neubau oder Bestand. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht ohne Weiteres mehrfach gefördert werden; die Finanzierung muss sauber aufgeteilt werden.

Kann ich die KfW-Förderung nach dem Notartermin beantragen?

Meist nicht. Förderkredite müssen grundsätzlich vor dem förderschädlichen Vorhabensbeginn beantragt werden. Einzelne Programme erlauben einen früheren Kaufvertrag mit einer von Anfang an enthaltenen aufschiebenden Bedingung, die genauen Vorgaben unterscheiden sich jedoch.

Ist „Jung kauft Alt“ nur für Käufer unter einem bestimmten Alter?

Nein. Das Programm 308 nennt keine allgemeine Altersgrenze für die Eltern. Erforderlich sind mindestens ein minderjähriges Kind, die Einhaltung der Einkommensgrenze, eine selbst genutzte einzige Wohnimmobilie und ein Gebäude der Energieklasse F, G oder H.

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung 2026?

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Zuschuss je nach Voraussetzungen zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit werden 2026 maximal 28.000 Euro Kosten berücksichtigt. Die konkrete Förderhöhe hängt unter anderem von Einkommen, Selbstnutzung und der ausgetauschten Heizung ab.

Brauche ich für jede Förderung einen Energieberater?

Nein. Für das allgemeine Wohneigentumsprogramm 124 ist normalerweise kein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Bei klimafreundlichen Neubauten, „Jung kauft Alt“ und einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist die fachliche Begleitung dagegen ein wesentlicher Bestandteil des Programms.

Bekomme ich die Fördermittel direkt von der KfW?

KfW-Kredite werden über einen Finanzierungspartner beantragt und ausgezahlt. Zuschüsse wie die Heizungsförderung 458 werden direkt über das KfW-Kundenportal beantragt. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen läuft der Zuschussantrag über das BAFA.

Hilft eine KfW-Förderung auch beim Kauf ohne Eigenkapital?

Sie kann die Gesamtfinanzierung verbessern, ersetzt Eigenkapital aber nicht automatisch. Die Hausbank prüft weiterhin Einkommen, Sicherheiten, Kaufpreis und Beleihungswert. Bei der L-Bank-Eigentumsförderung wird zudem ausdrücklich ein eigener Finanzierungsanteil verlangt.

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